Ein Hobby darf Geld kosten, so lautet das Sprichwort. Das gilt auch, wenn aus dem Hobby ein Gewerbe wird, denn dann sind Steuern zu zahlen.
Plattformen informieren
Anlass für diesen Artikel ist die Unruhe, die durch die den Plattformen auferlegte Verpflichtung entstanden ist, die Steuerbehörden über die Personen zu informieren, die über ihre Plattform handeln (Meldung). Bekannte Beispiele für solche Plattformen sind Marktplaats und Vinted. Die Verpflichtung gilt jedoch auch für Plattformen zur Vermietung von (Ferien-)Wohnungen und zahlreiche andere (Arten von) Plattformen. Diese Verpflichtung ist auch unter der Bezeichnung DAC7 bekannt.
Die Steuerbehörde wird diese Daten selbstverständlich dazu verwenden, um zu prüfen, ob es sich um Einkünfte handelt, auf die Einkommensteuer und/oder Mehrwertsteuer zu entrichten ist.
Die Meldepflicht für Plattformen gilt in der gesamten Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten tauschen die erhaltenen Daten untereinander aus. Im Januar 2024 müssen die Plattformen erstmals die Informationen für das Jahr 2023 übermitteln.
Plattformen müssen diejenigen Nutzer melden, die innerhalb eines Kalenderjahres mehr als 30 relevante Tätigkeiten ausüben und einen Umsatz von mehr als 2.000 € erzielen. Plattformen sind verpflichtet, ihre Nutzer zu informieren, wenn sie Informationen an die Steuerbehörde übermittelt haben.
Registrierungsschwelle für die Umsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer muss von Unternehmern abgeführt werden. Im Rahmen der Mehrwertsteuer gilt man schon schnell als Unternehmer, da es hierfür ausreicht, dass man mit einer gewissen Regelmäßigkeit Leistungen im wirtschaftlichen Verkehr erbringt. Dies ist der Fall, wenn man Waren oder Dienstleistungen liefert und dafür Vergütungen erhält.
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmer, deren Umsatz in einem Kalenderjahr 1.800 € (die Registrierungsschwelle) nicht übersteigt, müssen sich nicht beim Finanzamt anmelden.
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmer mit einem höheren Jahresumsatz müssen sich beim Finanzamt anmelden; solange der Umsatz in einem Kalenderjahr jedoch 20.000 € nicht übersteigt, kann die Regelung für Kleinunternehmer (KOR) angewendet werden. Der Umsatz ist dann von der Mehrwertsteuer befreit. Bitte beachten Sie: Sie müssen beim Finanzamt im Voraus die Anwendung der KOR beantragen.
Sowohl die Registrierungsschwelle als auch die KOR-Schwelle gelten pro Unternehmer und nicht pro Tätigkeit (pro Plattform).
WUO und ROW
Für die Einkommensteuer muss nicht zwingend eine unternehmerische Tätigkeit vorliegen (Gewinn aus unternehmerischer Tätigkeit; wuo). Auch wenn es sich lediglich um eine Tätigkeit handelt, unterliegen die Einkünfte der Einkommensteuer (Einkünfte aus sonstigen Tätigkeiten; row).
Für die Einkommensteuer gilt keine Meldepflicht. In Artikeln lesen wir, dass Einkünfte bis zu 2.000 € von der Besteuerung ausgenommen wären. Diese Schwelle gilt, wie oben beschrieben, im Rahmen der den Plattformen auferlegten Auskunftspflicht, jedoch nicht für die Steuerpflicht im Rahmen der Einkommensteuer. Und genau wie bei der Mehrwertsteuer müssen im Rahmen der Einkommensteuer natürlich die Aktivitäten auf allen Plattformen berücksichtigt werden, auf denen eine Person tätig ist.
