Bereite dich auf den Brexit vor

Die Steuer- und Zollbehörde hat Unternehmer, die Geschäfte mit dem Vereinigten Königreich tätigen, in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, dass sie sich auf das Ende der Übergangsphase im Rahmen des Brexits vorbereiten.

Endgültig ab dem 1. Januar 2021

Der Brexit ist bereits seit dem 1. Februar 2020 vollzogen, doch für (unter anderem) die Zoll- und Mehrwertsteuerformalitäten gilt eine Übergangsphase, die bis einschließlich 31. Dezember 2020 dauert. Mittlerweile steht fest, dass das Vereinigte Königreich von der Möglichkeit einer Verlängerung dieser Frist keinen Gebrauch machen wird. Damit steht fest, dass das Vereinigte Königreich ab dem 1. Januar 2021 in Bezug auf Zoll- und Mehrwertsteuerformalitäten als Drittland gilt.

EORI-Nummer

Unternehmer, die mit dem Vereinigten Königreich Handel treiben, müssen über eine EORI-Nummer verfügen. Darüber hinaus muss für den Handel mit dem Vereinigten Königreich eine Anmeldung in den Systemen des Zolls erfolgen. Unternehmer, die diese Anmeldung selbst vornehmen, müssen über eine “Registrierung für den elektronischen Datenaustausch” sowie über entsprechende Software verfügen.

Informationen zu diesen Themen findest du unter www.douane.nl/brexit.

Zur Vorbereitung auf Angelegenheiten, die im Vereinigten Königreich geregelt werden müssen, wird auf Folgendes verwiesen: https://www.gov.uk/transition.

Einfuhrgenehmigung

Für Waren, die aus dem Vereinigten Königreich in die Niederlande eingeführt werden, ist Einfuhrumsatzsteuer abzuführen. Diese Abführung kann auf die inländische Umsatzsteuererklärung verlagert werden. Dazu kannst du beim Finanzamt eine “Genehmigung gemäß Artikel 23” beantragen.

Für die Ein- und Ausfuhr von Tieren, tierischen Erzeugnissen, Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen gelten besondere Vorschriften. Einfuhrsendungen müssen bei der NVWA angemeldet werden. Dazu muss der Unternehmer bei der NVWA registriert sein. Siehe auch: https://www.nvwa.nl/onderwerpen/brexit.

 

 

 

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