Bekämpfung der übermäßigen Kreditaufnahme bei der eigenen BV

In der Steuerpläne für 2019 wurde die “Kontokorrentmaßnahme” angekündigt. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde nun vom Finanzministerium für Internet-Konsultation veröffentlicht unter dem Namen Gesetz über übermäßige Kreditaufnahme bei der eigenen Gesellschaft.

Fiktive regelmäßige Leistung

Grundlage des Vorschlags ist, dass die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen GmbH, soweit diese 500.000 € übersteigt, beim Geschäftsführer und Großaktionär (DGA) als fiktiver regulärer Vorteil aus einer wesentlichen Beteiligung (Box 2) besteuert wird. Von einer “eigenen GmbH” ist die Rede, wenn Sie eine wesentliche Beteiligung halten (5% oder mehr des ausstehenden Aktienkapitals einer GmbH oder einer einzelnen Aktiengattung).

Beispiel
Angenommen, Sie haben als Geschäftsführer am 31. Dezember 2022 eine Verbindlichkeit gegenüber Ihrer GmbH in Höhe von 750.000 €. Dann wird in Box 2 besteuert: 750.000 € - 500.000 € = 250.000 €. Auf diesen fiktiven Vorteil zahlen Sie 26,91 TP3T Einkommensteuer. Dies entspricht einem Betrag von 67.250 €.

Das Gesetz soll am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Stichtag für die Erhebung der Steuer ist der letzte Tag jedes Kalenderjahres. Erstmals wird also am 31. Dezember 2022 geprüft, ob die Höhe der Gesamtschulden gegenüber der GmbH Anlass zur Erhebung der Steuer gibt.

Selbstverständlich zahlst du auf den über diesen Betrag hinausgehenden Teil deiner Schulden gegenüber deiner GmbH nur einmal Steuern. Dies wird dadurch geregelt, dass der Schwellenwert von 500.000 € um den Betrag erhöht wird, auf den du bereits Steuern gezahlt hast.

Beispiel
Der Geschäftsführer im vorigen Beispiel hat im Jahr 2023 einen Schwellenwert von 500.000 € + 250.000 € = 750.000 €.

Auf den fiktiven regulären Vorteil zahlt die BV keine Dividendensteuer ab. Der DGA muss diesen Vorteil selbst in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Wohnschulden

Der oben genannte Schwellenwert von 500.000 € gilt nicht pro Steuerpartner, sondern für beide Partner zusammen. Auch die Schulden beider Partner werden addiert, unabhängig davon, ob (und wie) die Partner verheiratet sind und unabhängig davon, ob beide Partner eine wesentliche Beteiligung halten. Wenn Sie mehrere GmbHs besitzen, werden die Schulden aller GmbHs, an denen Sie (in)direkt eine wesentliche Beteiligung halten, zusammengefasst.
Forderungen gegenüber der/den GmbH(s) werden nicht mit den Verbindlichkeiten verrechnet.

Außerdem kannst du deine eigene Wohnungsschuld zum Schwellenwert von 500.000 € hinzurechnen. Voraussetzung ist, dass diese Eigenheimschuld tatsächlich durch ein zugunsten der GmbH auf Ihrer eigenen Immobilie bestelltes dingliches Hypothekenrecht gedeckt ist. Diese Voraussetzung gilt nur für Eigenheimkredite, die nach dem 31. Dezember 2021 aufgenommen wurden.

Beispiel
Im vorigen Beispiel handelt es sich um eine Schuld zur Finanzierung der Eigenwohnung des Geschäftsführers in Höhe von 400.000 € und eine Kontokorrentschuld in Höhe von 350.000 €. Dann beträgt der Schwellenwert: 500.000 € + 400.000 € = 900.000 €. Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten (750.000 €) liegt unterhalb des Schwellenwerts. Daher muss kein fiktiver regulärer Vorteil berücksichtigt werden.

Nur für Box 2

Die Maßnahme gilt ausschließlich im Rahmen der Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung (Box 2). Alle Darlehen bleiben zivilrechtlich in vollem Umfang bestehen. Die Zinsen und Tilgungen für die Darlehen müssen weiterhin wie gewohnt gezahlt werden. Bei der BV stellt die erhaltene Zinszahlung einen Ertrag dar, auf den Körperschaftsteuer zu entrichten ist. Und soweit die Schuld beim DGA privat zum Einkommen aus Sparen und Kapitalanlagen (Box 3) gehört, wird sie weiterhin von der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung dieses Einkommens abgezogen.

Der fiktive reguläre Gewinn, auf den Sie Steuern gezahlt haben, wird bei der tatsächlichen Veräußerung Ihrer Aktien von Ihrem tatsächlichen regulären Gewinn abgezogen. Dadurch kann jedoch niemals ein Verlust entstehen.

Beispiel
Der Geschäftsführer aus dem ersten Beispiel oben versteuert im Jahr 2022 einen fiktiven regulären Vorteil in Höhe von 250.000 €.
Im Jahr 2023 verkauft er die Anteile für 400.000 €. Der Anschaffungspreis beträgt 1 €, sodass sich ein regulärer Gewinn aus einer wesentlichen Beteiligung in Höhe von 400.000 € - 1 € = 399.999 € ergibt. Davon darf der bereits verrechnete fiktive Gewinn abgezogen werden, sodass im Zusammenhang mit dem Verkauf noch zu versteuern sind: 399.999 € – 250.000 € = 149.999 €.

Antizipieren

Natürlich ist es wichtig, dass Sie als Geschäftsführer prüfen lassen, ob Sie auf diese Maßnahme reagieren können. Dafür bleibt noch genügend Zeit. Der erste Stichtag liegt nämlich – sofern die Regelung am 1. Januar 2022 in Kraft tritt – erst am 31. Dezember 2022.

Die Anhebung des Steuersatzes für wesentliche Beteiligungen kann es jedoch attraktiv machen, bereits 2019 Maßnahmen zu ergreifen. Im Jahr 2019 zahlen Sie auf Einkünfte aus wesentlichen Beteiligungen noch “nur” 25% Einkommensteuer. Im Jahr 2020 beträgt der Steuersatz 26,5% und ab 2021: 26,9%.

Die Online-Konsultation endet am 1. April 2019. In der Regel wird einige Wochen danach der endgültige Gesetzentwurf veröffentlicht, der anschließend im Unterhaus und im Oberhaus behandelt wird.

Inhaltsübersicht