
Forschung und Entwicklung (F&E)
Die S&O-Beitragsermäßigung beträgt 35% (2014: ebenso) bis zu einem Lohnbetrag von 250.000 € (2014: ebenso) und 14% (2014: unverändert) für den darüber hinausgehenden Lohn. Die maximale Beitragsermäßigung beträgt 14 Millionen € (2014: unverändert). Ein nicht in Anspruch genommener Teil der Beitragsermäßigung kann mit Zeiträumen im Kalenderjahr verrechnet werden, die außerhalb des Zeitraums liegen, auf den sich die F&E-Erklärung bezieht.
Ab 2015 gilt die Steuerermäßigung für Forschung und Entwicklung (F&E) nicht mehr für Auftragsforschung. Öffentliche Einrichtungen wie Universitätskliniken und Universitäten haben daher keinen Anspruch mehr auf die Steuerermäßigung, wenn sie im Auftrag von Unternehmen F&E-Arbeiten durchführen.
Bildung
Die Beitragsermäßigung für die Ausbildung wurde zum 1. Januar 2014 abgeschafft. An ihre Stelle ist die Förderregelung für das praxisorientierte Lernen getreten. Der Förderbetrag beläuft sich auf maximal 2.700 € pro eingerichtetem Praxis- oder Ausbildungsplatz. Die Regelung wird von der staatlichen Behörde „Rijksdienst voor Ondernemend Nederland“ durchgeführt. Der Antrag wird vom Arbeitgeber gestellt. Der Arbeitgeber erhält die Förderung anteilig für den Zeitraum, in dem er die Betreuung gewährleistet hat. Der Arbeitgeber muss nicht ein ganzes Jahr lang Betreuung leisten, um eine Förderung beantragen zu können. Die Regelung gilt für folgende Kategorien:
- Vmbo-Schüler, die an einem dualen Ausbildungsgang teilnehmen;
- Schüler der beruflichen Sekundarstufe (MBO), die an einem berufsbegleitenden Ausbildungsgang (BBL) teilnehmen;
- Studierende an Fachhochschulen, die einen technischen Studiengang absolvieren, der eine Kombination aus Studium und Berufstätigkeit umfasst;
- Doktoranden und angehende Technologiedesigner (TOIOs).
