
Wenn Sie einen Briefkasten haben, müssen Sie diesen regelmäßig überprüfen. Tun Sie dies nicht und kommen Sie dadurch Ihren (steuerlichen) Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, können Ihnen (Inkasso-)Kosten, Bußgelder und ähnliche unangenehme Folgen entstehen.
MeineBehörde
Über die Website MeineBehörde Die niederländische Regierung ist dabei, den digitalen Briefkasten einzuführen. Anfangs waren die Pläne sehr ehrgeizig, doch als sich herausstellte, dass noch nicht ganz Holland für diesen tiefgreifenden Wandel bereit ist, wurde das Tempo etwas gedrosselt. Behörden wie das Finanzamt nutzen zwar den digitalen Briefkasten von „MijnOverheid“, versenden aber weiterhin alle Unterlagen auf altmodische Weise in Papierform.
Viele Menschen haben jedoch im Zuge der umfangreichen Werbekampagne vor einigen Jahren ihren digitalen Briefkasten aktiviert (oder dies tun lassen). Viele haben damals gegenüber einer Vielzahl von Behörden angegeben, dass sie die Post dieser Behörden in ihrer Nachrichtenbox erhalten möchten. Und einige dieser Behörden haben die Post von diesem Zeitpunkt an ausschließlich elektronisch an die Nachrichtenbox gesendet.
Bewusst aktivieren
Natürlich unterliegt der Nachrichtenbereich einer Reihe von rechtlichen Bestimmungen. Diese findest du in der Regelung zu den Rückstellungen bei GDI. In dieser Regelung wird unter anderem beschrieben, für wen die Behörden eine elektronische Nachrichtenbox einrichten. Außerdem wird darin festgelegt, dass der Nutzer seine Nachrichtenbox in Betrieb nimmt, indem er sie über das Internet aktiviert. Auf diese Weise gibt der Nutzer an, dass er Nachrichten in der elektronischen Nachrichtenbox von den von ihm dafür ausgewählten Stellen erhalten möchte. Und ab diesem Zeitpunkt gilt: Wenn du einen (elektronischen) Briefkasten hast, musst du dort nachsehen.
Bei der Landgericht Gelderland Es stellte sich die Frage, ob ein Bürger seine Entscheidung in ausreichendem Maße bewusst getroffen hatte. Dieser Bürger hatte von der Gemeinde einen Bescheid über die Gemeindesteuer in seiner digitalen Nachrichtenbox erhalten. Als dieser Steuerbescheid nicht beglichen wurde, erhielt der Bürger per Post einen Vollstreckungsbescheid (die vorangegangenen Mahnungen wurden natürlich ausschließlich an die elektronische Nachrichtenbox gesendet), auf dem Inkassokosten in Höhe von 107 € ausgewiesen waren. Diese Kosten wollte der Bürger nicht bezahlen.
Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass begründete Zweifel bestehen, ob sich dieser Bürger tatsächlich bewusst dafür entschieden hat, die Post dieser Gemeinde in seiner elektronischen Nachrichtenbox zu empfangen. Der Betroffene legte dem Gericht nämlich einen Screenshot vor, aus dem hervorgeht, dass bei einer großen Anzahl von Gemeinden (120 von 238) das Kästchen angekreuzt ist, dass er die Post von diesen Gemeinden digital erhalten möchte.
Rein / Raus
Dieser Bürger kommt mit einem Schreck davon. Wahrscheinlich hat er beim Aktivieren seiner elektronischen Nachrichtenbox versehentlich das Kästchen angekreuzt, dass er Post von allen Behörden elektronisch erhalten möchte, und anschließend nicht mehr in seinen hochmodernen neuen Briefkasten geschaut. Bis zum 1. November 2015 galt für die Nachrichtenbox ein “Opt-out-System”. Alle Behörden waren standardmäßig angekreuzt. Die Behörden, von denen man keine elektronische Post erhalten wollte, mussten abgewählt werden. Dies wurde inzwischen durch ein “Opt-in-System” ersetzt, bei dem die Behörden nicht angekreuzt sind und man bewusst diejenigen Behörden ankreuzen muss, von denen man die Post elektronisch erhalten möchte (wobei weiterhin die Möglichkeit besteht, mit einem einzigen Häkchen alle Behörden auszuwählen). Das Motto lautet hier also nach wie vor: Gut aufpassen!
VWGNijhof und Ihr digitaler Briefkasten
Ihr digitaler Briefkasten und der Zugang dazu (Ihr DigiD) sind streng persönlich. Ohne eine formelle Bevollmächtigung dürfen Sie niemandem Zugriff darauf gewähren, auch nicht den Beratern, mit denen Sie bereits viele datenschutzrelevante Informationen austauschen. Sie müssen VWGNijhof daher “auf altmodische Weise” alle Informationen zukommen lassen, die wir für unsere Arbeit benötigen.
Einen Teil dieser Informationen erhalten wir mittlerweile auf elektronischem Wege. Es ist jedoch weiterhin wichtig, wachsam zu bleiben. Wir müssen prüfen, ob die Informationen, die uns erreichen, korrekt sind. In unserem Artikel VWGNijhof und Ihr Posteingang erläutern wir, wie wir damit umgehen.
