Beantragen Sie die TVL-Beihilfe bis spätestens 29. Januar 2021

Mit der Förderregelung „Tegemoetkoming Vaste Lasten MKB“ (TVL) werden von der Corona-Krise betroffene Unternehmer bei der Begleichung ihrer Fixkosten unterstützt. Die Frist für die Beantragung der zweiten Tranche der TVL endet am 29. Januar 2021 (17:00 Uhr).

Auch keine Aufschläge

Wenn du den Antrag nicht (rechtzeitig) stellst, bedeutet das nicht nur, dass du die TVL verpasst. Du hast dann auch keinen Anspruch auf die Zuschläge:

  • im Gastgewerbe für die Lager- und Anpassungskosten;
  • im Einzelhandel für die Lagerkosten.

Diese Zuschläge können Sie nicht separat beantragen. Sie werden automatisch gewährt, wenn Sie zu den ausgewiesenen Branchen gehören, einen TVL-Antrag gestellt haben und alle Voraussetzungen für den Erhalt eines Zuschusses aus dem TVL erfüllen.

Zweifel?

Sind Sie sich unsicher, ob Sie die Voraussetzungen für den Erhalt der TVL-Förderung erfüllen (z. B. ob Ihr Umsatzverlust tatsächlich mindestens 30% betragen hat)? Dann beantragen Sie die Förderung. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Sie die Voraussetzungen doch erfüllt haben, können Sie die Förderung nämlich nicht nachträglich beantragen.

Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass Sie doch keinen Anspruch auf TVL haben, beantragen Sie einfach, die Förderung auf null festzusetzen. Sie müssen dann keine weiteren Nachweise vorlegen. Selbstverständlich müssen Sie den erhaltenen Vorschuss zurückzahlen.

Förderzeitraum

Der Förderzeitraum für die zweite Tranche der TVL ist bereits abgelaufen. Diese betrifft nämlich die Monate Oktober, November und Dezember 2020.

Mittlerweile läuft bereits der Förderzeitraum für die dritte Tranche der TVL. Dieser umfasst die Monate Januar, Februar und März 2021. Den Antrag für diesen Förderzeitraum kannst du jedoch voraussichtlich erst ab Anfang Februar 2021 stellen.

Inhaltsübersicht