Wenn Sie als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat Umsatzsteuer gezahlt haben, haben Sie bis einschließlich 30. September Zeit, einen Antrag auf Erstattung zu stellen.
Wer?
Sie können den Erstattungsantrag nur stellen, wenn Sie in den Niederlanden umsatzsteuerlich registriert sind. Außerdem dürfen Sie in dem betreffenden EU-Mitgliedstaat nicht umsatzsteuerpflichtig sein (sollten Sie dort umsatzsteuerpflichtig sein, nehmen Sie den Antrag auf Umsatzsteuererstattung in diese Steuererklärung auf). Selbstverständlich müssen Sie die Waren und Dienstleistungen, die Sie in dem anderen EU-Mitgliedstaat erworben haben, für die mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeiten Ihres Unternehmens verwenden.
Der zu erstattende Mehrwertsteuerbetrag muss pro EU-Mitgliedstaat mindestens 50 € betragen (es ist auch möglich, alle drei Monate einen Antrag auf Erstattung der EU-Mehrwertsteuer zu stellen, sofern der zu erstattende Mehrwertsteuerbetrag für diesen Zeitraum mindestens 400 € beträgt).
Wie?
Den Antrag auf Rückerstattung stellen Sie über ein Portal der niederländischen Steuerbehörde. Dieses Portal finden Sie hier. ACHTUNG: Dies ist ein anderes Portal als das, über das Sie die regulären niederländischen Umsatzsteuererklärungen einreichen. Für das EU-Portal benötigen Sie zudem einen separaten Benutzernamen und ein separates Passwort (eHerkenning ist hierfür nicht geeignet). Angesichts der Frist ist es wichtig, die Steuerbehörde rechtzeitig um die Zuteilung des Benutzernamens und des Passworts zu bitten (es dauert nämlich einige Zeit, bis Benutzername und Passwort zugeteilt werden). Diesen Antrag stellen Sie hier.
Die spezifischen Anforderungen, die jeder einzelne EU-Mitgliedstaat an den Antrag stellt, werden hier beschrieben.
Abwicklung
Obwohl Sie den Antrag bei der niederländischen Steuerbehörde einreichen, wird er von der Steuerbehörde des betreffenden EU-Mitgliedstaats bearbeitet. Die Entscheidung muss innerhalb von vier Monaten ergehen. Eventuelle Rückfragen zu diesem Antrag erhalten Sie ebenfalls direkt von diesem Mitgliedstaat. Werden Fragen gestellt, verlängert sich die Frist von 4 Monaten selbstverständlich.
