Beachten Sie die Fristen für die TVL

Im Rahmen der Entgeltordnung (TVL) laufen einige Fristen ab. Sorgen Sie dafür, dass Sie rechtzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen.

Anwendung Q1 2021

Der Antrag auf TVL für das erste Quartal 2021 (Q1) ist bis heute fällig (18. Mai 2021) an 17:00 von RFO eingegangen sind (dies bezieht sich auf eine bereits verlängerte Antragsfrist).

Dies gilt nicht für große Unternehmen. Sie haben möglicherweise noch bis zum 10. Juni 2021, 17:00 für Q1 TVL-Anwendungen.

Endgültige Festlegung

Unternehmer, die die TVL für den Zeitraum Juni bis September 2020 erhalten haben, müssen dies der RFO bis spätestens 31. Mai 2021 Antrag auf endgültige Festsetzung des Zuschusses (die Frist für diesen Antrag lief ursprünglich bis zum 31. März 2021).

Diese Unternehmer erhielten im Februar 2021 eine E-Mail, in der die RFO sie aufforderte, den Antrag auf endgültige Festsetzung des Zuschusses zu stellen.

Wird der Antrag auf endgültige Festsetzung nicht oder verspätet eingereicht, setzt die RFO den endgültigen Zuschussbetrag auf Null fest. Der erhaltene Vorschuss muss dann in voller Höhe zurückgezahlt werden.

 

 

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