Barspenden nicht mehr absetzbar

Ab dem 1. Januar 2021 sind Geldspenden nicht mehr für Einkommens- und Körperschaftssteuerzwecke abzugsfähig. Dies ist im Gesetzentwurf festgelegt Fiskalisches Kollektivgesetz 2021, die dem Parlament kürzlich vorgelegt wurde.

Proof

Wer eine Schenkung von der Steuer absetzen will, muss die Schenkung mit schriftlichen Unterlagen belegen. Das gilt auch für Geldspenden. Der Nachweis wird dann in der Regel durch eine Quittung erbracht.

In der Praxis scheint es jedoch so zu sein, dass Spendenquittungen für Spenden ausgestellt werden, die nicht tatsächlich gezahlt wurden. Dies scheint zum Beispiel daran zu liegen, dass die empfangende Stelle die Spenden nicht in ihren Unterlagen verarbeitet.

Um solche Betrügereien zu verhindern, ist nun gesetzlich festgelegt, dass Geldspenden nicht abgezogen werden können.

Sammlungen

Für Wohltätigkeitsorganisationen sind (Haus-)Sammlungen eine wichtige Einnahmequelle. In diesem Zusammenhang gibt es jedoch keine Einwände gegen die Abschaffung des Abzugs für Geldspenden. Menschen, die auf diese Weise für wohltätige Zwecke spenden, tun dies in der Regel nicht im Hinblick auf den Abzug. Sie erhalten in der Regel auch keine Spendenbescheinigung.

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