
In einem Schreiben vom 17. März 2017 berichtet Staatssekretärin Klijnsma über die Untersuchung zum Thema Banksparen für die Altersvorsorge. Anlass für diese Untersuchung ist ein Antrag des Abgeordneten De Vries (VVD).
Banksparen
Beim Banksparen wird auf einem gesperrten Bankkonto für eine Kapitalauszahlung oder eine regelmäßige Auszahlung gespart. Dieses Produkt wurde ins Leben gerufen, um Verbrauchern nach den Skandalen um die Wucherpolicen eine transparente Alternative zu bieten. Ein gesperrtes Sparkonto ist transparent, da der Verbraucher auf den Kontoauszügen ablesen kann, welcher Betrag angespart wurde. Zudem sind die mit dem Produkt verbundenen Kosten beim Banksparen gut nachvollziehbar.
Es gibt zwei Hauptvarianten des Banksparens: das Banksparen mit Leibrente und das Sparkonto für den Eigenheimkauf. Neben einem Sparkonto kann man sich auch für ein Anlagekonto entscheiden.
Rentensparen bei einer Bank
Das Guthaben eines Bank-Rentensparkontos muss in mehreren jährlichen Raten ausgezahlt werden. Diese Auszahlungen beginnen grundsätzlich mit Erreichen des AOW-Rentenalters und müssen dann mindestens 20 Jahre lang erfolgen. Die Einzahlungen auf das Bank-Rentensparkonto sind vom Einkommen aus Arbeit und Wohnung abzugsfähig (sofern die Einzahlungen im Rahmen des Rentensparrahmens bleiben). Die Auszahlungen unterliegen der Einkommensteuer. Es ist möglich, eine Rentenversicherung in ein Bank-Rentensparkonto umzuwandeln.
Banksparkonto für den Eigenheimkauf
Das Sparkonto für Wohneigentum war die Alternative zur Kapitalversicherung für Wohneigentum. Während der Laufzeit des Wohnungsbaudarlehens wird steuerfrei Kapital angespart, um damit das Darlehen zu tilgen. Seit 2013 muss ein Eigenheimkredit während der Laufzeit mindestens annuitätisch getilgt werden. Daher ist es nicht mehr möglich, ein neues Sparkonto für den Eigenheimkauf zu eröffnen. Am 1. Januar 2013 bereits bestehende Sparkonten für den Eigenheimkauf können natürlich weitergeführt werden.
Banksparen für die Rente
Rentenansprüche müssen bei einem Rentenfonds oder einem Rentenversicherer hinterlegt werden. Die Rente ist die Altersvorsorge, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses aufgebaut wird. Dies ist die zweite Säule der Altersvorsorge in den Niederlanden. Die oben beschriebenen Leibrenten gehören zur dritten Säule. In der ersten Säule befinden sich die staatlichen Leistungen: die AOW.
Auch im Zusammenhang mit der Altersvorsorge besteht bei den Verbrauchern ein verständliches Bedürfnis nach (mehr) Transparenz. Daher liegt der Vorschlag nahe, das Banksparen auch für die Altersvorsorge zu ermöglichen. Die durchgeführte Untersuchung zeigt jedoch, dass das Banksparen dem lebenslangen Charakter der Altersvorsorge nicht gerecht wird. Denn ein Merkmal des Banksparens ist, dass Auszahlungen so lange erfolgen, bis das Sparkonto leer ist. Ausgehend vom System der Leibrenten-Sparpläne würde die Auszahlung beginnen, wenn der Berechtigte 67 Jahre alt wird, und mit Erreichen des 87. Lebensjahres (nach 20 Auszahlungsjahren) enden. Danach würde das Einkommen drastisch sinken, was möglicherweise eine Inanspruchnahme der allgemeinen Mittel zur Folge hätte. Die Regierung hält dies für nicht wünschenswert.
Die Kombination von Banksparen für die Rente mit einer Versicherung zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos erweist sich als wirtschaftlich nicht realisierbar. Auch eine solche Variante würde im höheren Alter zu einem erheblichen Einkommensrückgang führen.
Schlussfolgerung
Die Schlussfolgerung ist klar: Banksparen wird es für die Altersvorsorge nicht geben; jedenfalls nicht in absehbarer Zeit. Dafür sind wir weiterhin auf Pensionsfonds und Rentenversicherer angewiesen.
