Autofahrten nicht immer geschäftlich bedingt

Der Journalist/Kolumnist X, der bei einem Verlag angestellt ist, argumentierte vor Gericht, dass alle Kilometer, die er mit dem ihm vom Verlag zur Verfügung gestellten Privatwagen zurücklegte, geschäftlich bedingt waren. Schließlich könne jede Fahrt zu einer Kolumne oder einem Artikel führen. Im Ergebnis fuhr X weniger als 500 private Kilometer mit dem Auto, so dass für das Auto kein Zuschlag zu seinem Gehalt erfolgen musste.

Das Gericht leitete jedoch aus einem Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 1997 ab, dass der Begriff der “geschäftlichen Nutzung” eng auszulegen ist. Nach Ansicht des Gerichts ist eine Fahrt, die möglicherweise Material für eine Kolumne oder einen Artikel liefern könnte, noch als private Fahrt anzusehen. Dies ist nur dann anders, wenn X es plausibel macht, dass die Fahrt in der Absicht unternommen wurde, eine Kolumne oder einen Artikel zu schreiben.

(Bezirksgericht Nordholland, 14-7-2014, Nr. 13/5160)

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