
Es ist ein großartiger und flüssig zu lesender Prosatext geworden: der “Autobrief II“, ganze 12 Seiten lang, den der Staatssekretär im Finanzministerium, Wiebes, am 19. Juni 2015 an das Parlament geschickt hat. Er beginnt damit, die Dinge klar auf den Punkt zu bringen: „Der Hauptzweck von Kfz-Steuern ist die Finanzierung öffentlicher Ausgaben“. Es folgt eine ausführliche Erläuterung darüber, wie gerechtfertigt der Einsatz der Kfz-Steuern für nichtfiskalische Anreize war und in Zukunft in geänderter Form sein wird. Das gesamte Paket ist im Kfz-Bereich haushaltsneutral. Mit anderen Worten: Die Gesamteinnahmen aus den Niederlanden als „steuerlicher Goldesel“ bleiben auch nach all diesen Maßnahmen unverändert.
Anschließend spricht Wiebes über die europäische Energiequellenpolitik, der die Niederlande eine nationale “Spitze” gesetzt haben. Gerade diese nationale Spitze hat dazu geführt, dass der Wasserbett-Effekt eingetreten ist. Das heißt, die Plug-in-Hybridfahrzeuge wurden in den letzten Jahren übermäßig gefördert (die nationale Zusatzregelung), was dazu geführt hat, dass sich dieses Plug-in-Hybridfahrzeug von einem jungen Erwachsenen zu einem reifen Mann entwickelt hat. Wir zitieren den Staatssekretär: “Wenn wir weiterhin so viel Grün anlegen, werden die Parkplätze bald zu klein sein!“.
Untersuchungen von TNO zeigen, dass Plug-in-Hybride in der Praxis deutlich weniger Kilometer im Elektrobetrieb zurücklegen als bei der Typgenehmigung des Fahrzeugs angenommen. Bei einer elektrischen Reichweite von 25 km liegen die Emissionen in der Praxis um 50% höher als bei der Typgenehmigung; bei einer Reichweite von 75 km sind es sogar 200% mehr. Den Anteil der elektrisch zurückgelegten Kilometer durch steuerliche Anreize zu erhöhen, ist laut Wiebes nicht möglich. Noch ein Zitat: “Der Inspektor kommt nachts nicht vorbei, um zu überprüfen, ob die Stecker auch wirklich eingesteckt sind.“.
Die Fahrer von Plug-in-Hybridfahrzeugen spüren mittlerweile, dass sich etwas zusammenbraut: Die steuerlichen Anreize für ihre Fahrzeuge werden wegfallen. Die Regierung setzt ab 2018 voll und ganz auf vollständig emissionsfreie Fahrzeuge. Dabei handelt es sich insbesondere um Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (mit oder ohne Wasserstoff). Das Ziel bleibt, dass nach 2035 nur noch emissionsfreie Fahrzeuge verkauft werden und dass nach 2050 ausschließlich emissionsfrei gefahren wird.
Die Fahrer alter Diesel-Lieferwagen und -Pkw müssen einen zusätzlichen steuerlichen Beitrag leisten, um die Förderung des emissionsfreien Fahrens zu ermöglichen.
Ab 2019 gelten für die steuerliche Anrechnung bei der Lohn- und Einkommensteuer nur noch zwei Sätze. Für ein emissionsfreies Fahrzeug beträgt dieser 4% (dieser niedrige Satz gilt jedoch nur bis zu einem Katalogwert von 50.000 €). Für alle übrigen Fahrzeuge und den Teil des Katalogwerts von emissionsfreien Fahrzeugen, der über 50.000 € liegt: 22%. Die Jahre 2016 bis einschließlich 2018 dienen dazu, in einigen Schritten zu diesen Zuschlagssätzen zu gelangen.
Auch bei der BPM (Steuer auf Personenkraftwagen und Motorräder) und der MRB (Kraftfahrzeugsteuer) bleiben emissionsfreie Fahrzeuge weiterhin von der Steuer befreit. Die MRB wird pauschal um 2% gesenkt. Nur für alte Dieselfahrzeuge wird ein Aufschlag eingeführt. Die BPM wird bis 2020 schrittweise um 12% gesenkt (ausgehend von der aktuellen Schätzung der BPM-Einnahmen).
