Die Niederländische Bank (DNB) teilt mit, dass der Schutz der Inhaber eines niederländischen Bankkontos (Einlagensicherungssystem) ausgeweitet wird. Die Änderungen wurden kürzlich im Staatsblatt.
Das Einlagensicherungssystem sorgt dafür, dass du das Geld auf deinen Bankkonten zurückerhältst, falls der Bank unerwarteterweise etwas zustößt. Dabei gilt jedoch eine Obergrenze: 100.000 € pro Kontoinhaber und Bank. Wenn du beispielsweise bei einer Bank zwei Konten mit einem Gesamtguthaben von 200.000 € hast, sind 100.000 € durch das Einlagensicherungssystem geschützt. Wenn du bei zwei verschiedenen Banken jeweils 100.000 € anlegst, sind beide Guthaben geschützt.
Vorübergehende Erhöhung
In einigen Fällen wird der Höchstbetrag von 100.000 € vorübergehend um 500.000 € erhöht. Die erhöhte Garantie gilt für drei Monate nach der Einzahlung und nur dann, wenn an der (Rechts-)Handlung ausschließlich natürliche Personen beteiligt sind (keine juristischen Personen wie GmbHs, Stiftungen und Vereine). Der Schutz durch das Einlagensicherungssystem gilt dann bis zu einem Höchstbetrag von 600.000 € pro Kontoinhaber und Bank. Diese Erhöhung gilt, wenn das Guthaben auf Ihren Konten aufgrund des Kaufs oder Verkaufs einer (steuerlich anerkannten) Eigenwohnung vorübergehend hoch ist.
Erweiterung
Ab dem 1. September 2024 wird die Laufzeit der vorübergehenden Erhöhung auf 6 Monate verlängert. Darüber hinaus gilt der vorübergehend erhöhte Schutz (500.000 €) auch für einen vorübergehend erhöhten Kontostand auf Ihren Bankkonten aufgrund von:
- Ruhestand, Kündigung oder Heirat;
- eine Versicherungsleistung;
- Entschädigungen für Schäden, die Ihnen dadurch entstanden sind, dass Sie Opfer einer Straftat oder einer ungerechtfertigten Verurteilung geworden sind.
Geschäftliche Partnerschaft
Für Bankkonten, die auf den Namen einer geschäftlichen Personengesellschaft (einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, einer offenen Handelsgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft) laufen, gilt die maximale Deckungssumme von 100.000 € für die Personengesellschaft. Diese Deckungssumme für die Personengesellschaft gilt zusätzlich zu der Deckungssumme, über die die hinter der Personengesellschaft stehenden Privatpersonen in Bezug auf Konten verfügen, die auf ihren privaten Namen laufen.
