
Der gesetzliche Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2018 für jeden entgeltlichen Vertrag. Nicht nur für Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern.
Was bedeutet das für den Auftraggeber?
Zumindest der Mindestlohn
Seit Jahrzehnten legt das Gesetz fest, welchen Mindestlohn und welche Mindesturlaubsvergütung ein Arbeitnehmer in den Niederlanden erhalten muss. Ab dem 1. Januar 2018 gelten der Mindestlohn und die Mindesturlaubsvergütung auch für die Vergütung der von Arbeitnehmern geleisteten Überstunden. Dies kann zu einem Anstieg der Lohnkosten führen.
Sie müssen Ihrem Arbeitnehmer mindestens den Mindestlohn und den Mindesturlaubszuschlag tatsächlich auszahlen. Dies gilt ab 2018 auch für Überstunden. Sie dürfen die Vorschriften nicht umgehen, indem Sie Kosten vom Lohn abziehen, beispielsweise für dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Unterkunft, Kleidung und Ähnliches. Der Mindestlohn darf auch nicht dadurch untergraben werden, dass er (brutto) gegen andere Leistungen eingetauscht wird (beispielsweise im Rahmen einer sogenannten Cafeteria-Regelung).
Der Tarifvertrag deiner Branche kann vorsehen, dass dein Arbeitnehmer einen höheren Lohn als den gesetzlichen Mindestlohn erhalten muss.
Die Bundesregierung erläutert die neuen Vorschriften in einem Factsheet.
Auftragnehmer
Am unteren Ende des Arbeitsmarktes wird der Mindestlohn umgangen, indem Arbeitnehmer entlassen und anschließend dazu veranlasst werden, die Arbeit als Selbstständige zu verrichten.
Auftragnehmer, die auf der Grundlage eines Vertrags gegen Entgelt arbeiten, müssen ab dem 1. Januar 2018 mindestens den Mindestlohn verdienen. Bei diesem Vertrag kann es sich um einen Dienstleistungsvertrag handeln, aber beispielsweise auch um einen Werkvertrag, einen Verlagsvertrag oder einen Beförderungsvertrag.
Selbstständige Unternehmer und Freiberufler sind davon ausgenommen, da sie eine andere Stellung auf dem Arbeitsmarkt einnehmen.
Verpflichtungen
Was müssen Sie als Auftraggeber tun?
- Überprüfen Sie die Verträge mit Ihren Auftragnehmern. Sollte aus dem Vertrag nämlich hervorgehen, dass Sie für die geleisteten Arbeitsstunden weniger als den Mindestlohn (und den Urlaubszuschlag) zahlen, müssen Sie den Vertrag mit dem Auftragnehmer bis zum 1. Januar 2018 anpassen.
- Achte außerdem darauf, die Anzahl der Stunden, die der Auftragnehmer für dich arbeitet, sowie die entsprechende Vergütung ordnungsgemäß zu erfassen. Aus Ihrer Buchhaltung muss nämlich hervorgehen, dass Sie dem Auftragnehmer im Durchschnitt mindestens den Mindestlohn (und den Urlaubsgeldzuschlag) für die Anzahl der Stunden zahlen, die er oder sie an einem Auftrag arbeitet.
Stundenmindestlohn
Der Mindeststundenlohn hängt von der Anzahl der Stunden einer vollen Arbeitswoche ab. Seit dem 1. Januar 2018 beträgt der Brutto-Mindeststundenlohn (ohne Urlaubsgeld in Höhe von 8%):
| Alter | 36 Stunden/Woche | 38 Stunden/Woche | 40 Stunden/Woche |
| 22 Jahre und älter | € 10,12 | € 9,59 | € 9,11 |
| 21 | € 8,60 | € 8,15 | € 7,74 |
| 20 | € 7,09 | € 6,71 | € 6,38 |
| 19 | € 5,57 | € 5,28 | € 5,01 |
| 18 | € 4,81 | € 4,56 | € 4,33 |
| 17 | € 4,00 | € 3,79 | € 3,60 |
| 16 | € 3,50 | € 3,31 | € 3,15 |
| 15 | € 3,04 | € 2,88 | € 2,74 |
Informationsblätter
Um Auftraggeber und Auftragnehmer über die Ausweitung des Mindestlohns auf alle entgeltlichen Verträge zu informieren, hat das Ministerium für Soziales und Arbeit zwei Informationsblätter herausgegeben: das Informationsblatt zum Mindestlohn für Auftraggeber und die Informationsblatt zum Mindestlohn für Auftragnehmer.
