Ausnahmeregelung für Arbeitsschutzmaßnahmen verschärft

Im Rahmen der Lohnsteuer gibt es eine gezielte Befreiung für Vergütungen und Sachleistungen im Zusammenhang mit Arbeitsschutzmaßnahmen für Arbeitnehmer. Diese Befreiung wurde zum 1. Januar 2022 verschärft.

Unmittelbarer Zusammenhang

Eine Arbeitsschutzmaßnahme ist ab dem 1. Januar 2022 nur dann gezielt von der Steuer befreit, wenn diese Maßnahme in direktem Zusammenhang mit den Verpflichtungen steht, die sich aus der Gesetz über die Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutzgesetz) dem Arbeitgeber obliegen. Die bisherige Voraussetzung war weiter gefasst: Die Arbeitsschutzmaßnahmen mussten sich aus der vom Arbeitgeber verfolgten Arbeitsbedingungenpolitik ergeben. Die Arbeitsbedingungenpolitik kann über das hinausgehen, wozu der Arbeitgeber gemäß dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet ist.

Vorgeschriebene Arbeitsschutzmaßnahmen

Welche Arbeitsschutzmaßnahmen vorgeschrieben sind, ist in Artikel 3 des Arbeitsschutzgesetzes festgelegt: “Der Arbeitgeber sorgt für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer in Bezug auf alle mit der Arbeit verbundenen Aspekte und verfolgt zu diesem Zweck eine Politik, die auf bestmögliche Arbeitsbedingungen abzielt …”. Die gezielte Befreiung von der Lohnsteuer gilt somit unter anderem nicht für Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Gesundheit des Arbeitnehmers.

Eigenanteil

Die verschärfte Regelung bezieht sich auf § 44 des Arbeitsschutzgesetzes, in dem geregelt ist, dass alle Kosten für vorgeschriebene Arbeitsschutzmaßnahmen zu Lasten des Arbeitgebers gehen. Die gezielte Befreiung von der Lohnsteuer gilt daher nur, wenn kein Eigenbeitrag für den Arbeitnehmer zur Verfügung gestellte Arbeitsschutzmaßnahmen anfällt. Wird die Arbeitsschutzmaßnahme gegen Bruttolohn (in Geld oder in Stunden) eingetauscht, liegt ebenfalls ein Eigenbeitrag vor, wodurch die Arbeitsschutzmaßnahme nicht unter die gezielte Befreiung fällt.

Kein Luxus

Alle Mehrkosten, die mit einer luxuriöseren, teureren Ausführung der Arbeitsschutzausstattung verbunden sind, fallen nicht unter die gezielte Steuerbefreiung. Beispiele hierfür sind: ein Markenrahmen für eine Computerbrille und ein teurerer Stoffbezug für einen Bürostuhl. Für diese zusätzlichen Kosten darf der Arbeitnehmer jedoch einen Eigenbeitrag leisten. Der Arbeitgeber darf die Mehrkosten dem „freien Spielraum“ der Arbeitskostenregelung zuordnen.

Mit dem Rauchen aufhören/Stuhlmassage

Mit der Verschärfung der Vorschriften wurden auch die Zusagen zurückgezogen, auf deren Grundlage ein Kurs zur Raucherentwöhnung und eine Stuhlmassage unter die gezielte Ausnahmeregelung für Arbeitsschutzmaßnahmen fielen. Der Kurs zur Raucherentwöhnung wird seit 2020 aus dem Grundleistungspaket der Krankenversicherung erstattet (ohne Eigenanteil). Eine steuerfreie Stuhlmassage ist ab 2022 nur noch möglich, wenn sie am Arbeitsplatz des Arbeitnehmers durchgeführt wird (dann gilt die Nullbewertung für Arbeitsplatzmaßnahmen). Eine außerhalb des Arbeitsplatzes durchgeführte Stuhlmassage kann vom Arbeitgeber für den Freiraum der Arbeitskostenregelung ausgewiesen werden.

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