Ausländische Quellensteuer

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Immer mehr Menschen investieren wieder, lesen wir in den Zeitungen. Schließlich wirft ein Sparkonto fast nichts ab, vor allem, wenn man die Inflation mit einbezieht. Das höhere Risiko, das mit Investitionen verbunden ist, wird mehr oder weniger bewusst in Kauf genommen.

Längst ist das Investieren nicht mehr auf die niederländische Börse beschränkt, sondern wird oft weltweit getätigt. Wer in ausländische Fonds investiert, stößt oft auch auf einbehaltene ausländische Quellensteuer. Und diese Quellensteuer kann in der Regel (teilweise) auf die in den Niederlanden fällige Einkommensteuer angerechnet werden. In der Praxis kommt es schnell zu schönen Beträgen!

Das Finanzamt berichtet, dass in der vorausgefüllten Erklärung (VIA) bezieht sich die Frage nach ausländischen Investitionen fälschlicherweise auf die Angaben der Banken. Leider geben diese kaum die für die korrekte Verarbeitung in der Einkommensteuererklärung erforderliche länderspezifische Aufschlüsselung der ausländischen Dividenden und der Quellensteuer (ob anrechenbar oder nicht) an. Das müssen die Anleger selbst aus ihren Kontoauszügen herausfinden. Die ausländische Quellensteuer wird auch nicht in der VIA vorausgefüllt. Sie müssen sich selbst darum kümmern!

Die Quellensteuer wird vom Fonds von den Ausschüttungen abgezogen Dividende. Die Quellensteuer kann auch bei Zinsen oder Tantiemen ins Spiel kommen, aber diese Arten von Einkünften werden viel seltener aus dem Ausland bezogen. Daher lassen wir sie in diesem Artikel der Einfachheit halber beiseite.

Die Quellensteuer auf niederländische Dividenden ist die Dividendensteuer. Die niederländische Dividendensteuer beträgt 15% der ausgeschütteten Dividende. Dieser Betrag ist vollständig auf die geschuldete Einkommensteuer anrechenbar. Allerdings ist die niederländische Dividendensteuer in der Regel auf dem VIA bereits ausgefüllt. REMEMBER: Sie dürfen die ausländische Quellensteuer in Ihrer Einkommensteuererklärung nicht zur niederländischen Dividendensteuer hinzurechnen, sondern müssen sie in den speziell dafür vorgesehenen Abschnitten der Erklärung angeben.

Die ausländischen Quellensteuersätze sind von Land zu Land unterschiedlich. Der Anteil der ausländischen Quellensteuer, der auf die niederländische Einkommensteuer angerechnet werden kann, ist ebenfalls von Land zu Land unterschiedlich. Sie sollten das Steuerabkommen mit jedem einzelnen Land konsultieren, um festzustellen, welchen Anteil der einbehaltenen ausländischen Quellensteuer Sie anrechnen können. In den meisten Fällen sind dies (höchstens) 15% der erhaltenen Bruttodividende. Wenn Sie einen zu hohen Betrag an anzurechnender ausländischer Quellensteuer angeben, führt dies in der Regel zu einer Korrektur in Ihrer Steuererklärung, so dass Sie einen niedrigeren Steuerbetrag erhalten oder einen höheren Steuerbetrag zahlen müssen, als die Steuerbehörden in der Online-Steuererklärung für Sie berechnet haben.

Die meisten Steuerabkommen sehen auch einen maximalen Quellensteuersatz vor. Länder, die einen höheren Quellensteuersatz anwenden, bieten die Möglichkeit, die zu viel einbehaltene Quellensteuer zurückzufordern. Dazu müssen Sie die von der Steuerbehörde des betreffenden Landes zur Verfügung gestellten Formulare in diesem Land einreichen. Viele Anleger verzichten auf diese oft mühsame und zeitaufwändige Aufgabe, was dazu führt, dass jedes Jahr Hunderte von Millionen an zu viel einbehaltener ausländischer Quellensteuer nicht zurückgefordert werden.

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