
Die Niederlande haben mit vielen Ländern weltweit ein Steuerabkommen geschlossen. Dies gilt auch für unsere Nachbarländer Deutschland und Belgien. In den Steuerabkommen, die die Niederlande mit Deutschland und Belgien geschlossen haben, ist eine Sonderregelung für Grenzgänger enthalten. Diese wird als ‘Ausgleichsregelung’ bezeichnet.
Warum eine Entschädigungsregelung?
Wenn ein Arbeitnehmer in den Niederlanden ansässig ist und in Deutschland oder Belgien arbeitet (und von dort auch Einkünfte bezieht), zahlt er (oder sie) fast immer in Deutschland/Belgien Steuern und Sozialbeiträge. Dies kann bedeuten, dass ihm bestimmte Steuerabzüge (wie beispielsweise Hypothekenzinsen) in den Niederlanden entgehen. In diesem Fall zahlt der Arbeitnehmer mehr Steuern und Sozialbeiträge, als wenn er in den Niederlanden arbeiten würde. Um diesen finanziellen Nachteil auszugleichen, ist in den Steuerabkommen, die die Niederlande mit Belgien und Deutschland geschlossen haben, eine sogenannte Ausgleichsregelung enthalten.
Funktionsweise der Ausgleichsregelung
Die Ausgleichsregelung funktioniert kurz gesagt wie folgt: Der in den Niederlanden wohnhafte Arbeitnehmer erhält in den Niederlanden einen Ausgleich in Höhe von A minus B, wobei,
A = Summe der in den Niederlanden und in Deutschland/Belgien gezahlten Steuern und Sozialabgaben.
B = Der Betrag, der in den Niederlanden an Steuern und Sozialabgaben gezahlt worden wäre, wenn die Einkünfte aus dem Ausland in den Niederlanden steuerpflichtig wären.
Auf diese Weise wird im Grunde dieselbe Situation erreicht, als ob das gesamte Einkommen des Arbeitnehmers in den Niederlanden mit Steuern und Sozialabgaben belastet würde. Kurz gesagt: Der Arbeitnehmer darf nun nicht schlechter gestellt sein als in der Situation, in der er sein gesamtes Einkommen in den Niederlanden verdient hätte. Der in den Niederlanden wohnhafte Arbeitnehmer kann diese Ermäßigung geltend machen, indem er in seiner niederländischen Einkommensteuererklärung eine Ermäßigung auf der Grundlage der Ausgleichsregelung beantragt.
Änderung der Ausgleichsregelung zwischen den Niederlanden und Deutschland
Am 26. Mai 2016 haben die Niederlande und Deutschland ein Vereinbarung über die Anwendung der Ausgleichsregelung im Steuerabkommen zwischen den Niederlanden und Deutschland geschlossen. Die Frage war, ob in Deutschland gezahlte Sozialversicherungsbeiträge in den Niederlanden bei der oben genannten Berechnung der Ermäßigung in den Niederlanden berücksichtigt werden dürfen. In der Vereinbarung vom 26. Mai 2016 ist festgelegt, dass deutsche Sozialversicherungsbeiträge nicht mit den niederländischen Sozialversicherungsbeiträgen vergleichbar sind. Die deutschen Sozialversicherungsbeiträge werden bei der Ermäßigung, die in den Niederlanden wohnhafte Grenzgänger in den Niederlanden geltend machen können, nicht berücksichtigt.
Im Zusammenhang mit der Anwendung des Steuerabkommens mit Belgien hatte sich bereits in der Vergangenheit herausgestellt, dass in Belgien gezahlte Sozialversicherungsbeiträge in den Niederlanden nicht für eine in den Niederlanden geltend zu machende Ermäßigung auf der Grundlage der Ausgleichsregelung berücksichtigt werden.
