
Eine mittlerweile jährlich wiederkehrende Erinnerung betrifft den (pro forma) Einspruch gegen die Einkommensteuer, die Sie auf Ihre Erträge aus Spar- und Anlagegeschäften (Box 3) zahlen. Jedes Jahr beginnt die Bund der Steuerzahler ein (Vor-)Verfahren gegen diese Abgabe.
Massiver Einwand
Der Staatssekretär für Finanzen hat in einem Entscheidung aufgrund dieser Einwände das Massenbeschwerdeverfahren auch für das Jahr 2019 für anwendbar zu erklären.
ACHTUNG: Das bedeutet nicht, dass jeder, der Steuern auf Box 3 zahlt, automatisch von einem positiven Urteil profitiert.
Dies ist nur dann der Fall, wenn Sie rechtzeitig (pro forma) Einspruch gegen Ihren endgültigen Steuerbescheid eingelegt haben. Rechtzeitig bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des endgültigen Steuerbescheids (der Bescheid mit der Nummer: H.96) einen schriftlichen Einspruch bei der Steuerbehörde eingereicht haben.
Ist es sinnvoll, Einspruch einzulegen?
Wie bereits erwähnt, reicht ein formloser Einspruch aus. Das bedeutet, dass du die Einwände (noch) nicht begründen musst. Es ist also kein großer Aufwand (keine hohen Kosten) damit verbunden.
Der Oberste Gerichtshof hat inzwischen entschieden, dass das System der Besteuerung in Box 3 gegen europäisches Recht verstößt. Die Aufhebung dieser Regelung bleibt jedoch vorerst dem Gesetzgeber überlassen. Dieser hat bislang lediglich einige geringfügige Anpassungen vorgenommen. Es scheint daher abzuwarten zu sein, bis die Justiz tatsächlich eingreift.
Expertenrat: Ausgleich
Vor kurzem hat eine Expertenkommission dem Staatssekretär für Finanzen, Vijlbrief, einen Beratungsbericht veröffentlicht, in dem dargelegt wird, welche Folgen das oben genannte Urteil des Obersten Gerichtshofs haben sollte. Der Ausschuss kommt zu dem Schluss, dass die Regierung zu einer Entschädigung verpflichtet ist. Die Regierung hat in einer Stellungnahme erklärt, dass sie die Stellungnahme prüfen werde.
