
Auch im Jahr 2018 wird die Einkommensteuer, die auf Erträge aus Spar- und Anlagevermögen (Box 3) zu entrichten ist, von vielen wieder als extrem hoch empfunden werden.
Pauschaler Rückgabesatz
Der Zinssatz für ein normales Sparkonto lag 2018 auf Jahresbasis bei etwa 0,1%. Das Finanzamt berechnet die Steuer jedoch auf der Grundlage einer Rendite zwischen 2,02% und 5,38%. Soweit Ihr Vermögen in Box 3 den Steuerfreibetrag von 30.000 € (für steuerlich zusammenlebende Partner: 60.000 €) übersteigt.
Verfahren
Zweifellos wird es auch für das Jahr 2018 wieder ein (Muster-)Verfahren geben, in dem es um die Frage geht, ob die Pauschalbesteuerung in Box 3 gerecht ist. Bislang hat das Finanzgericht stets zugunsten der Steuerbehörde entschieden. Das Verfahren für das Jahr 2017 ist noch nicht abgeschlossen, aber es sieht nicht so aus, als würde das Endergebnis anders ausfallen als in den Vorjahren.
Die Frage ist, wie lange das Finanzgericht die Regierung noch in Schutz nehmen wird. Im Koalitionsvertrag ist festgelegt, dass die Erhebung der Einkommensteuer auf Erträge aus Spar- und Anlagevermögen (stärker) auf der tatsächlich erzielten Rendite basieren soll. Staatssekretär Snel hat jedoch anlässlich Parlamentsanfragen angedeutet, dass dies nicht kurzfristig umgesetzt werden kann.
Legen Sie rechtzeitig Widerspruch ein!
Da er davon ausgeht, dass auch für das Jahr 2018 wieder zahlreiche Einsprüche eingereicht werden, hat Snel mit einer Ausweisungsbeschluss Die Regelung für Massenbeschwerden wurde für anwendbar erklärt. Aber ACHTUNG! Das bedeutet nicht, dass Sie keinen Widerspruch einlegen müssen. Das Verfahren für Massenbeschwerden bezieht sich ausschließlich auf die (massenhafte) Bearbeitung der eingereichten Widersprüche.
Wenn Sie von einer möglichen positiven Entscheidung des Finanzgerichts profitieren möchten, müssen Sie selbst rechtzeitig Einspruch gegen die in Ihrem endgültigen Einkommensteuerbescheid enthaltenen Einkünfte aus Spar- und Anlageerträgen einlegen. „Rechtzeitig“ bedeutet, dass Ihr Einspruchsschreiben innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids beim Finanzamt eingegangen sein muss.
Alternative
Kann man der als ungerecht empfundenen Besteuerung in Box 3 entgehen? Oft ist das möglich. Für das Jahr 2019 ist dies jedoch nicht mehr möglich, da der Stichtag für Box 3 (1. Januar) bereits überschritten ist. Für das Jahr 2020 und die folgenden Jahre ist dies jedoch möglich.
Komm doch mal bei uns vorbei uns vorbeikommen, um die Möglichkeiten zu besprechen.
