Auch die steuerlichen Anreize für Umweltinvestitionen werden fortgesetzt

Genau wie die Steuerabzug für Energieinvestitionen (EIA) gehören auch die steuerlichen Anreize für Umweltinvestitionen bewertet. Das hat zur Folge, dass auch diese Regelungen fortgeführt werden.

Umweltinvestitionen

Zur steuerlichen Förderung von Investitionen in umweltfreundliche Betriebsmittel gibt es zwei Regelungen. Der Umweltinvestitionsabzug (MIA) ist, genau wie die EIA, ein Abzugsposten vom steuerlichen Gewinn.

Die Abkürzung Vamil steht für Vorverlegt Abschreibung von Umweltinvestitionen. Dieser Begriff deckt die Regelung nicht mehr ganz ab. Denn schon seit Jahren besteht nämlich die Möglichkeit, beliebig Abschreibung auf Umweltinvestitionen. Unternehmer können selbst entscheiden, wann sie die Abschreibung auf Umweltinvestitionen zu Lasten ihres Gewinns verbuchen: vorzeitig oder verspätet.

Wie beide Regelungen genau funktionieren, erfährst du in unserem Artikel Umweltinvestitionsabzug (MIA) und willkürliche Abschreibung (VAMIL). Für eine Umweltinvestition können Sie sowohl MIA als auch Vamil in Anspruch nehmen. Für ein Betriebsmittel können Sie nicht gleichzeitig MIA und EIA geltend machen.

ACHTUNG: Rechtzeitig beantragen

Bei geplanten Investitionen lohnt es sich oft, zu prüfen (oder prüfen zu lassen), ob die MIA oder die Vamil in Anspruch genommen werden kann. ACHTUNG: Für die Förderprogramme müssen Sie einen Antrag stellen. Dies muss spätestens innerhalb von 3 Monaten nach der unwiderruflichen Übernahme der Investitionsverpflichtung geschehen. Dies tun Sie bereits mit der Unterzeichnung des Angebots oder der Auftragsbestätigung.

Für die Programme wird jährlich ein Budget festgelegt. Sobald das Budget aufgebraucht ist, werden die Programme für das jeweilige Jahr eingestellt. In den letzten Jahren ist dies allerdings nicht vorgekommen.

Freerider

Aus der Evaluierung geht hervor, dass die MIA und die Vamil die Entscheidung der Investoren zugunsten umweltfreundlicher Betriebsmittel beeinflussen können. Nur ein begrenzter Teil der Investoren hätte sich auch ohne die Regelungen bereits für die umweltfreundliche Variante eines Betriebsmittels entschieden. Sie werden in der Auswertung als “Trittbrettfahrer” bezeichnet. Die Forscher empfehlen, bei der Ausgestaltung der Umweltliste die erwartete Anzahl von Trittbrettfahrern zu berücksichtigen. Auf diese Weise lässt sich eine Überförderung begrenzen.

Umweltliste 2018 “überarbeitet”

Die Umweltliste wird jährlich neu festgelegt. Die digitale Umwelt- und Energieliste für 2018 findest du auf der Website von RFO. Bei der Anpassung der Umweltliste für 2018 haben sich einige Unstimmigkeiten eingeschlichen, die kürzlich repariert. Die Korrektur, die rückwirkend zum 1. Januar 2018 gilt, betrifft folgende Posten:

  • Dampfreiniger mit UV-Funktion;
  • emissionsarmes Gelände bei einem Ackerbau- oder Viehzuchtbetrieb;
  • vollautomatischer Fass- oder Kistenreiniger;
  • mobile Maschine mit reduzierten luftseitigen Emissionen;
  • nachhaltige (sanierte) Gebäude.
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