
Alles, was du im Rahmen deines Arbeitsverhältnisses erhältst, gilt als Lohn. Dazu gehört auch die Kleidung, die du von deinem Arbeitgeber bekommst. Eine Ausnahme bildet Arbeitskleidung. Als Selbstständiger darfst du nur die Kosten für Arbeitskleidung von deinem Gewinn oder Ergebnis abziehen.
Arbeitskleidung
Als Arbeitskleidung gilt nur die Kleidung, die (nahezu) ausschließlich zum Tragen im Rahmen der Arbeit geeignet ist. „Nahezu ausschließlich“ bedeutet, dass die Kleidung zu mindestens 90% für das Tragen während der Arbeit geeignet sein muss. Umgekehrt gilt: Die Kleidung darf nicht zu mindestens 10% außerhalb der Arbeit verwendet werden.
Bei der Landgericht Gelderland Kürzlich ging es um den Fall eines Pfarrers. Er hatte einen Frack gekauft, den er im Rahmen seiner pastoralen Tätigkeit trug. Nach Ansicht des Gerichts war dies jedoch irrelevant, da der Frack auch außerhalb der Arbeit getragen werden kann. Das Gericht räumte zwar ein, dass ein Frack heute nicht mehr oft getragen wird. Er eignet sich jedoch nach wie vor zum Tragen bei Hochzeiten, Beerdigungen und anderen formellen Anlässen.
Dennoch Arbeitskleidung
Kleidung, die auch außerhalb der Arbeit getragen werden kann, lässt sich in (steuerlich anerkannte) Arbeitskleidung umwandeln. Dies ist möglich, wenn die Kleidung:
- am Arbeitsplatz verbleibt;
- wird mit äußeren Merkmalen versehen;
- gilt als Arbeitsschutzmaßnahme.
Wenn die Kleidung am Arbeitsplatz Damit dies so bleibt, müssen am Arbeitsplatz die erforderlichen Einrichtungen vorhanden sein. Dazu gehören beispielsweise ein Platz zur Aufbewahrung der Kleidung und die Möglichkeit, sich umzuziehen. Die Kleidung darf auf keinen Fall mit nach Hause genommen werden, beispielsweise zum Waschen.
Äußere Merkmale Logos oder Bildmarken, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen. Diese müssen an der Außenseite jedes Kleidungsstücks sichtbar sein und eine Fläche von mindestens 70 cm² haben. Eine Jeans, auf deren Außenseite das Firmenlogo groß genug angebracht ist, gilt als steuerlich anerkannte Arbeitskleidung.
Beispiele für Kleidung, die als Arbeitsschutzmaßnahme, das kannst du dir wahrscheinlich vorstellen. Schuhe mit Stahlkappen, Thermounterwäsche für Menschen, die im Freien arbeiten, Schnittschutzhosen für Gärtner und Förster und so weiter.
Freiraum
Selbstverständlich dürfen Sie Ihren Mitarbeitern Kleidung, die steuerlich nicht als Arbeitskleidung gilt, im Rahmen des Freibetrags der Arbeitskostenregelung steuerfrei zur Verfügung stellen. Dieser Freibetrag beträgt 1,2% Ihrer steuerlichen Lohnsumme.
Wenn du noch Freiraum übrig hast, ist das prima. Indem du Kleidung in steuerlich absetzbare Arbeitskleidung umwandelst, gewinnst du Freiraum. Den kannst du dann für andere attraktive steuerfreie Zulagen oder Sachleistungen nutzen.
Werden wir Möchten Sie in Kürze bei einer Tasse steuerfreiem Kaffee prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Ihre Mitarbeiter so steuerlich günstig wie möglich zu vergüten? Oder passt vielleicht eine unserer anderen Tipps und Tricks bei dir.
