Arbeitgeber, reagieren Sie rechtzeitig, sonst gibt es einen unbefristeten Vertrag

In einem jüngstes Urteil Das Gericht hat klargestellt, dass Arbeitgeber rechtzeitig und begründet auf Anträge von Arbeitnehmern reagieren müssen, ihren Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag umzuwandeln.

Gesetz über flexibles Arbeiten

Die oben genannte Entscheidung stützt sich auf das Gesetz über flexibles Arbeiten. Dieses Gesetz bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, ihren Arbeitgeber um eine Anpassung ihrer Arbeitsbedingungen zu ersuchen. Das Gesetz verpflichtet Arbeitgeber mit zehn oder mehr Beschäftigten, innerhalb eines Monats schriftlich und begründet auf das Ersuchen zu reagieren. Reagiert ein Arbeitgeber nicht innerhalb dieser Frist, gilt der Antrag des Arbeitnehmers automatisch als bewilligt.

Sachverhalt

  • Eine Verkäuferin bat ihren Arbeitgeber am 20. Juni 2023 schriftlich darum, ihren befristeten Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umzuwandeln.
  • Der Arbeitgeber reagierte erst am 7. Juli 2023 mit der Mitteilung, dass ihr Vertrag am 8. August 2023 auslaufen und nicht verlängert werden würde (weit innerhalb der vorgeschriebenen Antwortfrist von einem Monat, könnte man sagen);
  • Daraufhin reichte die Arbeitnehmerin beim Gericht einen Antrag ein, ihren Arbeitsvertrag in einen unbefristeten Vertrag umzuwandeln.

Auszug

  • Das Gericht befand, dass der Arbeitgeber nicht rechtzeitig und nicht begründet auf den Antrag der Arbeitnehmerin reagiert hatte, wie es das Gesetz über flexibles Arbeiten vorschreibt.
  • Obwohl der Arbeitgeber innerhalb eines Monats geantwortet hatte, entsprach die Antwort nicht den gesetzlichen Anforderungen. In der Mitteilung des Arbeitgebers, dass der Vertrag auslaufen würde, wurde nicht auf den Antrag der Arbeitnehmerin auf einen unbefristeten Vertrag Bezug genommen, und sie enthielt keine begründete Ablehnung.
  • Der Arbeitgeber hätte schriftlich und unter Angabe von Gründen auf den Antrag reagieren müssen. Da dies nicht geschah, wurde dem Antrag der Arbeitnehmerin automatisch stattgegeben.
  • Der Arbeitsvertrag wurde daher von Rechts wegen in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt.

Der Arbeitgeber kommt glimpflich davon

Da die Arbeitnehmerin erst im November 2023 Maßnahmen ergriff, wurde ihr Antrag zu spät beim Gericht eingereicht. Laut Gesetz hätte sie nämlich innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung einen Antrag beim Gericht stellen müssen. Der Vertrag konnte daher nicht mehr rückgängig gemacht werden. Hätte die Arbeitnehmerin vor dem 8. Oktober 2023 einen Antrag beim Gericht gestellt, hätte sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Arbeitgeber müssen rechtzeitig (innerhalb eines Monats nach dem Antrag) und begründet auf Anträge von Arbeitnehmern reagieren.
  • Wird innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort erteilt, gilt der Antrag automatisch als genehmigt.
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