Die Einstellung eines Arbeitnehmers, der bereits das AOW-Rentenalter erreicht hat, spart Ihnen als Arbeitgeber erhebliche Arbeitgeberabgaben. Für diese Gruppe von Arbeitnehmern müssen Sie beispielsweise keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Sie können sechs befristete Arbeitsverträge mit einer Gesamtlaufzeit von maximal vier Jahren anbieten. Im Krankheitsfall gelten weniger strenge Wiedereingliederungsverpflichtungen, es müssen keine Beiträge für eine Altersvorsorge gezahlt werden und bei Krankheit besteht lediglich eine Lohnfortzahlung von 13 Wochen.
Diese letzte Bedingung wird zum 1. Juli 2023 angepasst. Ab diesem Zeitpunkt gilt bei Krankheit eines AOW-Arbeitnehmers keine Lohnfortzahlung von 13 Wochen, sondern nur noch von 6 Wochen.
Bitte beachten Sie, dass eine Übergangsregelung gilt, wonach AOW-Versicherten, die bereits vor dem 1. Juli 2023 erkrankt waren, weiterhin 13 Wochen lang das Gehalt weitergezahlt werden muss. Für Krankheitsfälle nach dem 1. Juli 2023 gilt die neue Frist von 6 Wochen.
Sollten Sie beabsichtigen, einen Arbeitnehmer im Rentenalter einzustellen, können wir Sie bei der Ausarbeitung des Arbeitsvertrags unterstützen.
