NOW 2.0: Anträge ab dem 6. Juli 2020 – aber überlegt es euch gut, bevor ihr loslegt!

Die Text Die Einzelheiten zur zweiten Tranche der NOW-Regelung sind bekannt. In den Schreiben an das Parlament wird diese Regelung auch als „NOW 2.0“ bezeichnet. Dieser Name lässt auf eine überarbeitete Regelung schließen, doch in der Praxis wurde die Regelung nur in wenigen Punkten angepasst.

NOW 2.0

Die Änderungen in NOW 2.0 gegenüber NOW 1.0 sind:

  • Der Förderzeitraum wird von 3 auf 4 Monate verlängert (NOW 1.0 betrifft die Monate März, April und Mai 2020; NOW 2 die Monate Juni, Juli, August und September 2020);
  • Der Pauschalaufschlag auf die Lohnsumme wird von 30% auf 40% erhöht;
  • Ein Unternehmen, das mehr als 125.000 € an Fördermitteln (oder mehr als 100.000 € als Vorschuss) erhält, darf für das Jahr 2020 keine Gewinne ausschütten, keine eigenen Aktien zurückkaufen und keine Boni an Vorstand und Geschäftsführung auszahlen (im Rahmen von NOW 1.0 gilt dies nur für Konzerne, die den Zuschuss für eine einzelne Gesellschaft beantragen);
  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, sich nach Kräften darum zu bemühen, die Arbeitnehmer zur Fort- und Umschulung zu motivieren;
  • Bei größeren Entlassungsanträgen wird der Gesamtzuschussbetrag um 5% gekürzt (im Rahmen von NOW 1.0 gibt es einen zusätzlichen Abzug von 50% von der Lohnsumme der entlassenen Arbeitnehmer).
  • NOW 2.0 enthält keine gesonderte Regelung für saisonale Betriebe oder andere Arbeitgeber, deren Lohnsumme im Erfassungszeitraum im Vergleich zum Referenzzeitraum höher ist.

Anfrage

Das NOW 2.0-Programm steht sowohl Unternehmern offen, die bereits NOW 1.0 in Anspruch genommen haben, als auch neuen Antragstellern. Unternehmer, die bereits NOW 1.0 in Anspruch genommen haben, müssen bei NOW 2.0 den Zeitraum, für den der Umsatzverlust berechnet wird, an die Wahl anpassen, die sie für NOW 1.0 getroffen haben.

Der Antrag kann zwischen dem 6. Juli 2020 und dem 31. August 2020 gestellt werden. Genau wie bei NOW 1.0 erfolgt die Antragstellung mithilfe eines Formulars über die Website des UWV.

Antragsteller erhalten erneut einen Vorschuss in Höhe von 80% des voraussichtlichen Förderbetrags. Dieser Vorschuss wird in (maximal) zwei Raten ausgezahlt (der Vorschuss im Rahmen von NOW 1.0 wurde in maximal drei Raten ausgezahlt).

Der Antrag auf Abrechnung der Zuschüsse kann ab dem 7. Oktober 2020 beim UWV eingereicht werden. Dies kann für NOW 1.0 und 2.0 getrennt erfolgen.

Überlege, bevor du anfängst

NOW 1.0 und 2.0 sollen Unternehmern ermöglichen, ihre Mitarbeiter in der Zeit, in der sich die Coronakrise wirtschaftlich auswirkt, weiter zu beschäftigen. Letztendlich müssen diese Unternehmer jedoch wieder auf eigenen Beinen stehen. Minister Koolmees erklärt, dass die Unterstützung nach NOW 2.0 ausläuft. Das bedeutet, dass Unternehmer nach dem 30. September 2020 finanziell wieder ganz auf sich allein gestellt sind.

Daher ist es wichtig, dass Unternehmer Folgendes genau erfassen:

  • wie die finanzielle Lage ihres Unternehmens zum Ende von NOW 1.0 (30. Juni 2020) aussieht;
  • welche (finanziellen) Aussichten sie für die kommenden Monate erwarten;
  • und inwieweit diese Monate überbrückt werden können, unter anderem mit dem NOW-2.0-Zuschuss;
  • welche finanziellen Verpflichtungen nach September 2020 noch bestehen (Abrechnung von NOW 1.0 und 2.0, Steuern, für die ein Zahlungsaufschub gewährt wurde, aber auch andere Verpflichtungen wie aufgeschobene Mietzahlungen);
  • welche Alternativen es gibt.

 

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