Ab dem 9. Mai 2022 können Unternehmer Fördermittel für die Anschaffung eines (oder mehrerer) emissionsfreier Lkw beantragen. REMEMBER: Der Lkw darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Förderung noch nicht auf den Namen des Antragstellers zugelassen sein, und der Kaufvertrag darf zu diesem Zeitpunkt auch noch keine unwiderruflichen Verpflichtungen enthalten. Der Kaufvertrag darf nicht vor dem 1. Januar 2022 datiert sein.
RFO berichtet, dass bereits am ersten Tag mehr Anträge gestellt wurden, als das für die Regelung für 2021 bereitgestellte Budget beträgt. Anträge können zwar weiterhin gestellt werden, doch die Chance auf eine Bewilligung der Förderung ist äußerst gering.
Anfang
Die „AanZet“-Zuschuss kann für die Anschaffung eines neuen emissionsfreien Lkw beantragt werden. Für die Anschaffung eines Gebrauchtfahrzeugs gilt die Förderung nicht. Der Lkw muss vollständig emissionsfrei sein (ausschließlich durch einen Elektromotor angetrieben werden) und unter folgende Fahrzeugkategorie fallen:
- N2, mit einem Gewicht von 4.250 kg oder mehr (Fahrzeuge zwischen 3.500 und 4.250 kg werden über die Förderprogramm für Elektro-Firmenfahrzeuge (SEBA));
- N3 (hinsichtlich der Höhe der Förderung unterteilt in Lastkraftwagen bis einschließlich 18.000 kg, Lastkraftwagen über 18.000 kg und Sattelzugmaschinen).
Förderbetrag
Der Förderbetrag entspricht einem Prozentsatz des Fahrzeugpreises, wobei ein Höchstbetrag gilt. Gefördert wird der Mehrpreis des Elektro-Lkw gegenüber dem Preis eines Diesel-Lkw. Die Förderprozentsätze und Höchstbeträge für das Förderjahr 2022 sind in der folgenden Übersicht aufgeführt:

Grundlage für den Zuschuss ist der im Kaufvertrag angegebene Preis des Lkw einschließlich der Werksoptionen, abzüglich der Mehrwertsteuer.
Die Förderung kann von einem Unternehmer oder einer gemeinnützigen Einrichtung jährlich für maximal 20 Fahrzeuge beantragt werden.
Die Förderobergrenze für das Förderjahr 2022 beträgt 13,5 Millionen Euro. Damit kann voraussichtlich die Anschaffung von 300 emissionsfreien Lastkraftwagen gefördert werden. Die Förderobergrenzen für die Jahre 2023 bis einschließlich 2027 sind noch nicht bekannt.
Anfrage
Der Zuschuss muss über die Website der RVO. Diese Anlaufstelle wird am 9. Mai 2022 ab 9:00 Uhr geöffnet. Gleichzeitig mit dem Bewilligungsbescheid wird ein Vorschuss in Höhe von 90% des Förderbetrags ausgezahlt. Innerhalb von 12 Monaten nach Gewährung der Förderung muss ein Antrag auf Feststellung gestellt werden. Nach Feststellung der Förderung wird der verbleibende Betrag von 10% ausgezahlt.
Mindestlaufzeit der Registrierung
Der über „AanZet“ geförderte emissionsfreie Lkw muss mindestens vier Jahre lang im Besitz des Fördermittelempfängers bleiben. Zu diesem Zweck wird die Zulassung des Fahrzeugs bei der RDW regelmäßig überprüft. Wird das Fahrzeug vorzeitig verkauft, muss die Förderung anteilig zurückgezahlt werden, es sei denn, das Fahrzeug wird durch einen anderen emissionsfreien Lkw ersetzt, der ebenfalls für die Förderregelung in Frage käme.
MIA
Die Anschaffung emissionsfreier Lastkraftwagen ist im Jahr 2022 ebenfalls für den Umweltinvestitionsabzug (MIA) und den VAMIL (75%) berechtigt. Die MIA beträgt im Jahr 2022 36%. Dies wurde bei der Festlegung der Förderbeträge berücksichtigt.
Darüber hinaus kann für Prozessinnovationen und den Wissensaustausch im Bereich emissionsfreier Lkw möglicherweise die Förderregelung „Demonstration von Klimatechnologien und -innovationen im Verkehrssektor“ in Anspruch genommen werden (DKTI-Transport). Die Förderregelung Sauberes und emissionsfreies Bauen (SSEB) fördert die Anschaffung emissionsfreier Baufahrzeuge. Außerdem gibt es in Amsterdam und in der Provinz Gelderland lokale bzw. regionale Förderprogramme für emissionsfreie Lkw.
