
Seit dem 27. September 2020 können Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten im UBO-Register eintragen lassen. Die Unternehmen müssen dies bis zum 27. März 2022 zu tun.
Handelskammer
In den Niederlanden ist das UBO-Register Teil des Handelsregisters. Alle Gesellschaften erhalten ein Schreiben der Handelskammer mit der Aufforderung, die UBOs einzutragen. In dem Schreiben heißt es, dass Sie sechs Wochen Zeit haben, um den UBO einzutragen. Die Handelskammer hofft, auf diese Weise die Arbeitsbelastung zu verteilen. Sie sind nicht verpflichtet, den UBO innerhalb dieser sechs Wochen einzutragen, müssen dies jedoch bis zum 27. März 2022 tun.
In unserem früheren Artikel Wir haben bereits mehrfach erörtert, was das UBO-Register beinhaltet. Anbei noch eine kurze Zusammenfassung.
Was ist ein UBO?
Der UBO (Ultimate Beneficial Owner) ist eine natürliche Person, die eine Beteiligung an einer Gesellschaft hält, die größer ist als 25%. Diese Beteiligung kann aus Aktien oder Stimmrechten bestehen, aber auch aus der letztendlichen Kontrolle. Eine Struktur wird so lange durchleuchtet, bis mindestens ein UBO identifiziert wurde.
Pseudo-UBO
In einigen Fällen gibt es keinen UBO, da keine natürliche Person eine Beteiligung von mehr als 25% hält. In diesem Fall wird ein Pseudo-UBO benannt, nämlich der Vorstand der Organisation.
Öffentliche Daten
Die folgenden Angaben werden im UBO-Register veröffentlicht:
- Vor- und Nachname;
- Jahr und Monat der Geburt;
- Nationalität;
- Wohnstatus;
- Art und Umfang der wirtschaftlichen Beteiligung. Die genaue Höhe der Beteiligung des UBO wird nicht veröffentlicht, wohl aber die Bandbreite, in die die Beteiligung fällt: 25% – 50%, 50% – 75%, 75% – 100%.
