
Ab dem 1. Juli 2021 werden sich die Regeln für die Erhebung der Mehrwertsteuer im elektronischen Handel ändern. Ab dem 1. April 2021 können Unternehmer Folgendes beantragen sich einschreiben für den neuen One Stop Shop-Schalter.
Belieferung von Nicht-Unternehmern
Dies ist wichtig für Unternehmer, die an Nicht-Unternehmer (Privatpersonen) in der EU liefern. Auf diese Leistungen muss die Mehrwertsteuer des Landes erhoben werden, in dem die Privatperson ansässig ist. Die Erhebung der Mehrwertsteuer kann jedoch offensichtlich nicht auf den privaten Kunden übertragen werden. Daher muss der liefernde Unternehmer die Mehrwertsteuer im Wohnsitzland der kaufenden Privatperson entrichten.
Um zu vermeiden, dass sich Unternehmer bei den Steuerbehörden im Wohnsitzland ihrer Kunden registrieren lassen müssen, wird der One Stop Shop (OSS) eingeführt. Der OSS ermöglicht es niederländischen Unternehmern, die gesamte Mehrwertsteuer an die niederländischen Steuerbehörden abzuführen. Die niederländischen Steuerbehörden leiten diese Mehrwertsteuer an die Mitgliedstaaten weiter, in denen die Käufer ansässig sind.
Schwellenwert
Aber in diesem Zusammenhang gibt es doch Schwellenwerte, oder? Das ist richtig, aber die derzeitigen Schwellenwerte, die für jeden einzelnen Mitgliedstaat gelten, werden durch einen einzigen Schwellenwert von nur 10.000 € ersetzt. Die Mehrwertsteuer muss bereits im Land des Käufers entrichtet werden, wenn die Summe dieser Leistungen innerhalb der gesamten EU in einem Kalenderjahr 10.000 € übersteigt. Lieferungen an niederländische Privatpersonen werden nicht auf den Schwellenwert angerechnet. Digitale Dienstleistungen, die an Privatpersonen in anderen EU-Ländern erbracht werden, werden auf den Schwellenwert angerechnet.
Unternehmer, deren Umsätze den Schwellenwert von 10.000 € nicht überschreiten, berechnen auf ihre Lieferungen niederländische Mehrwertsteuer.
Obwohl die neue Regelung am 1. Juli 2021 in Kraft tritt, gilt der volle Schwellenwert von 10 000 EUR auch für 2021.
Wie hoch wird die Mehrwertsteuerbelastung sein?
Die bloße Registrierung für die neue OSS bringt Sie als Unternehmer natürlich nicht weiter. Es ist auch wichtig, herauszufinden (oder jemanden damit zu beauftragen), welche Mehrwertsteuer über die OSS abgeführt werden muss. Es handelt sich nämlich um die im Wohnsitzland des Kunden fällige Mehrwertsteuer.
Eintrag
Auch die Regeln für die Einfuhr von Waren von außerhalb der EU ändern sich. Für die Wettbewerbsfähigkeit von (Web-)Shops in der EU ist die wichtigste Änderung, dass die Einfuhrbefreiung für Waren mit einem Wert von bis zu 22 € abgeschafft wird.
Neue Einfuhrvorschriften sollen sicherstellen, dass die Einfuhr von Waren, die für private Käufer bestimmt sind, reibungslos verläuft.
Auch für den Verkauf an Privatkunden über eine Plattform werden ab dem 1. Juli 2021 neue Regeln eingeführt.
