Angabe zum Welteinkommen

Angabe zum weltweiten Einkommen von VWGNijhof

Die Steuerbehörde hat kürzlich für das Jahr 2016 die Formulare Die Meldung zum weltweiten Einkommen wurde versendet.

Für wen?

Dieses Formular richtet sich an Personen, die (das ganze Jahr über oder einen Teil des Jahres) außerhalb der Niederlande gelebt haben und die:

  • Anspruch auf einen niederländischen Pflege- oder Kinderbetreuungszuschlag haben;
  • eine Auslandsbeiträge gemäß dem Krankenversicherungsgesetz an das CAK (Zentrales Verwaltungsamt) zahlen.

Auch wenn Ihr mitversicherter Partner im Jahr 2016 außerhalb der Niederlande gewohnt hat, müssen Sie Ihr weltweites Einkommen beim Finanzamt angeben.

Sie sind verpflichtet, das Formular fristgerecht beim Finanzamt einzureichen. Tun Sie dies nicht, ermittelt das Finanzamt Ihr weltweites Einkommen anhand einer Schätzung. Die Frist für die Einreichung der Erklärung zum weltweiten Einkommen ist auf dem Formular angegeben. Sie können die Finanzamt Anträge auf Gewährung einer Fristverlängerung.

Weltweites Einkommen

Ihr Welteinkommen ist Ihr Gesamteinkommen, unabhängig davon, wo auf der Welt es erzielt wurde. In der „Opgaaf wereldinkomen“ (Erklärung zum Welteinkommen) addieren Sie Ihr niederländisches und Ihr nicht-niederländisches Einkommen.

Beschluss

Auf der Grundlage der Welt-Einkommenserklärung legt die Steuerbehörde Ihr Welt-Einkommen in einem Bescheid fest. Das so festgestellte Welt-Einkommen wird anschließend verwendet:

  • durch die Steuerbehörde/Zulagenstelle, um Ihre Zulagen endgültig festzusetzen;
  • durch das CAK um Ihren endgültigen Auslandszuschlag gemäß dem Krankenversicherungsgesetz und/oder Ihre Beihilfe festzusetzen;

Die Meldung des Welteinkommens ist keine Steuererklärung

Die „Opgaaf wereldinkomen“ ist keine Steuererklärung. Als im Ausland steuerpflichtiger Steuerpflichtiger müssen Sie in den Niederlanden für bestimmte Einkommensarten eine Steuererklärung abgeben. Diese Steuererklärung müssen Sie zusätzlich zur „Opgaaf wereldinkomen“ einreichen (oder einreichen lassen). Die Steuerbehörde verhängt Verwaltungsstrafen, wenn Sie Ihre niederländische Steuererklärung nicht oder zu spät einreichen. Wenn Sie die Steuererklärung nicht einreichen, erhalten Sie einen Steuerbescheid auf der Grundlage eines von der Steuerbehörde geschätzten niederländischen Einkommens.

Wenn Ihnen das Finanzamt eine Fristverlängerung für die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung gewährt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass Sie auch eine Fristverlängerung für die Einreichung Ihrer Welt-Einkommenserklärung erhalten haben.

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