Der Staatssekretär für Rij hat eine Entscheidung veröffentlicht, in der drei Genehmigungen für inländische Steuerzahler mit ausländischen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten beschrieben werden.
Für wen?
Für wen gelten die Genehmigungen aus der Entscheidung? Dies betrifft:
- natürliche Personen mit Wohnsitz in den Niederlanden;
- mit Immobilien im Ausland;
- oder Rechte unmittelbar oder in direkter Beziehung zu dem Gebiet, in dem sich die Immobilie befindet;
- oder Rechte an Gewinnanteilen eines Unternehmens, dessen Leitung im Ausland ansässig ist (sofern sie nicht aus dem Besitz von Wertpapieren oder einer Beschäftigung stammen);
- die aufgrund eines Steuerabkommens oder einer einseitigen Vereinbarung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung berechtigt sind (Abzüge, die anderswo besteuert werden).
Außerdem muss die Anwendung des Box-3-Rechtsbereinigungsdekrets bei diesen Steuerpflichtigen zu einer Kürzung des Spar- und Investitionsvorteils führen. Zum Inhalt und zu den Folgen des Box-3-Rechtsbereinigungsdekrets (auch als Weihnachtsurteil bekannt) verweisen wir auf unseren früheren Artikel Dekret über die Wiederherstellung der Rechte Kasten 3.
Systematik der Abweichungen und Genehmigungen
Um das System zur Berechnung des anderweitig besteuerten Abzugs mit den Abkommen und der einseitigen Regelung in Einklang zu bringen, hat der Staatssekretär genehmigt, dass bei der Berechnung der Vermeidung der Doppelbesteuerung eine andere Berechnungsmethode als die in der Box 3 des Erlasses über die Wiederherstellung des Rechtssystems angegebene berücksichtigt wird.
Es handelt sich um die folgenden drei Zulassungen.
- Bei der Multiplikation des Bruchteils zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wird die Steuer berücksichtigt, die nach Anwendung des Erlasses zur Wiederherstellung des Rechts in Box 3 zu zahlen ist.
- Die pauschale Rendite bedeutet (der Zähler im Bruch): die Rendite des Auslandsvermögens abzüglich der Rendite der Auslandsschulden.
- Das Einkommen im Nenner (im Bruch) wird wie folgt bestimmt: das steuerpflichtige Einkommen aus Ersparnissen und Kapitalanlagen nach Anwendung der Box 3 des Erlasses über die gesetzliche Wiederherstellung.
Zur Verdeutlichung der obigen Ausführungen wird im Folgenden ein Beispiel für die alte und die neue Berechnungsmethode angeführt.
Beispiele
Im Ausland gelegenes Vermögen wird im Allgemeinen der Besteuerung im Ausland zugeführt. Im Rahmen von Steuerabkommen oder einer einseitigen Vereinbarung gewähren die Niederlande eine Ermäßigung. Nachstehend ein Beispiel für einen Steuerpflichtigen ohne Steuerpartner, der im Jahr 2021 500.000 € an Bankguthaben in den Niederlanden, in den Niederlanden gelegene Immobilien im Wert von 900.000 € und im Ausland gelegene Immobilien im Wert von 300.000 € besitzt. Der Steuerpflichtige hat keine Schulden.
- Berechnung nach der alten Berechnungsmethode
| € | € | ||||
| Ersparnisse | 500.000 | * | 0,01% | = | 50 |
| Inneres Eigentum | 900.000 | * | 5,69% | = | 51.210 |
| Immobilien im Ausland | 300.000 | * | 5,69% | = | 17.070 |
| Gesamtvermögen | 1.700.000 | Einkommen | 68.330 | ||
| Steuerfreie Vermögenswerte | 50.000 | ||||
| Bilanzbasis Feld 3 | 1.650.000 |
Die Rendite beträgt: 68.330 € / 1.700.000 € = 4,02%.
Das pauschale Einkommen im Rahmen der gesetzlichen Rückforderung beläuft sich dann auf: 4,02% * 1.650.000 € = 66.330 €.
Die Steuer auf das Pauschaleinkommen (31%) beträgt 20.562 €.
Die doppelte Steuervergünstigung wurde bisher vom Finanzamt wie folgt berechnet:
€ 300.000 / € 1.650.000 * € 20.562 = € 3.738.
2. Die neue Berechnungsmethode führt zu folgendem Ergebnis
Die pauschale Rendite für die ausländische Immobilie beträgt: 5,69% * 300.000 € = € 17.070.
Der anderweitig besteuerte Abzug wird wie folgt berechnet: 17.070 € / 66.330 € * 20.562 € = € 5.292. Daher 1.554 € höher als nach der alten Berechnungsmethode.
Maßnahmen erforderlich?
Es ist nicht erforderlich, einen Antrag zu stellen, um die neue Genehmigung in Anspruch zu nehmen. Die Steuerpflichtigen, die die Genehmigung in Anspruch nehmen können, werden von der Steueraufsichtsbehörde benachrichtigt.
