Ein Gesetzentwurf, der für Transparenz und gleiche Bezahlung von Männern und Frauen sorgen soll, wurde Internet-Konsultation angegangen. Der Vorschlag zielt auf die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Lohntransparenz ab und erlegt den Arbeitgebern eine Reihe von Verpflichtungen auf, um ungerechtfertigte Lohnunterschiede zu beseitigen und ein gerechteres Vergütungsklima zu schaffen.
Was bedeutet der Gesetzentwurf für Arbeitgeber?
- Objektive und geschlechtsneutrale Gehaltsstrukturen
Arbeitgeber müssen Vergütungsstrukturen festlegen, die auf objektiven Kriterien beruhen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer entsprechend ihrer Funktion und ihrer Leistung vergütet werden müssen, nicht aufgrund ihres Geschlechts.
- Verbot, nach dem zuletzt bezogenen Gehalt zu fragen
Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach ihrem bisherigen Gehalt fragen. Dieses Verbot verhindert, dass beispielsweise Frauen, die oft mit einem niedrigeren Gehalt einsteigen, bei einem neuen Arbeitgeber ein geringeres Gehalt erhalten.
- Berichtspflichten
Arbeitgeber mit 100 oder mehr Beschäftigten müssen Lohnunterschiede innerhalb ihres Unternehmens melden und diese Daten veröffentlichen. Dies soll für mehr Transparenz sorgen und das Bewusstsein für die Lohnunterschiede schärfen.
Angesichts der bevorstehenden Gesetzesänderungen ist es für Arbeitgeber ratsam, bereits jetzt ihre Vergütungsstrukturen und Lohnunterschiede zu erfassen und sich auf die Änderungen vorzubereiten.
