
Ab dem 1. April 2017 kannst du als Geschäftsführer mit einer selbstverwalteten Altersvorsorge entscheiden, diesen Anspruch in eine Altersversorgungsverpflichtung (ODV) umzuwandeln.
Altersvorsorgeverpflichtung
Ausgangspunkt für die Altersversorgungsverpflichtung ist der steuerliche Wert der selbstverwalteten Altersversorgung zum Zeitpunkt der Umwandlung. Diesen Zeitpunkt können Sie selbst wählen, er muss jedoch vor dem 1. Januar 2020 liegen. Viele Geschäftsführer haben sich vorläufig dafür entschieden, die Umwandlung bis Ende 2019 aufzuschieben.
Ihr Rentenpartner muss der Umwandlung zustimmen, und Sie müssen die Umwandlung innerhalb eines Monats mit einem Formelchen beim Finanzamt melden. Selbstverständlich musst du die Bedingungen der ODV in einem schriftlichen Vertrag mit der GmbH festhalten.
Neuheit
Die Altersvorsorgeverpflichtung ist eine Neuerung im Steuerrecht. Der Gesetzgeber scheint dieses Phänomen (noch) nicht wirklich gründlich durchdacht zu haben oder geht davon aus, dass eventuelle Probleme schon in der Praxis gelöst werden. Inzwischen hat das Zentrale Anlaufstelle für Rentenangelegenheiten (CAP) hat daher eine ganze Reihe von Leitfäden zum Thema ODV veröffentlicht. Darin wird dargelegt, wie die Steuerbehörde diese Problematik einschätzt.
Zivilrechtlich
Die ODV ist in den Steuergesetzen geregelt. Wie damit zivilrechtlich umzugehen ist, wurde bei der Ausarbeitung der Gesetzgebung so gut wie nicht thematisiert. Wie funktioniert eine ODV beispielsweise, wenn der Geschäftsführer verstirbt?
Die steuerrechtlichen Vorschriften sehen vor, dass die ODV in diesem Fall an die Erben des DGA ausgezahlt werden muss, sofern es sich dabei um natürliche Personen handelt. Ist dies nicht der Fall, wird die ODV abgekauft. Der zu diesem Zeitpunkt geltende Wert der ODV wird dann mit Lohn- bzw. Einkommensteuer belegt.
Die Altersvorsorgeverpflichtung (ODV) ist jedoch als Nachfolger der Altersrente des Geschäftsführers natürlich als Einkommenssicherung für den Geschäftsführer und seinen Partner im Alter gedacht. Doch die Auszahlungen fließen nicht immer dorthin. Im Rahmen des Erbrechts stellt die Altersvorsorgeverpflichtung nämlich einen Anspruch dar. Und dieser wird entsprechend den Bestimmungen im Testament des Geschäftsführers vererbt (oder, falls kein Testament vorliegt, gemäß dem gesetzlichen Erbrecht).
Stellungnahme
Geschäftsführende Gesellschafter mit einer Altersvorsorgeverpflichtung tun gut daran, zu prüfen (oder prüfen zu lassen), ob die Auszahlungen nach ihrem Tod an die gewünschte Person oder Personen gehen. Ist dies nicht der Fall, muss das Testament wahrscheinlich entsprechend angepasst werden. Die Vererbung der Altersvorsorgeverpflichtung kann nicht in dem Vertrag geregelt werden, in dem die Bedingungen der Altersvorsorgeverpflichtung festgelegt sind.
