Allergene Gesetz

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Das neue Allergene-Gesetz (eine Verordnung der Europäischen Union) bedeutet, dass alle Organisationen mit einer Gastronomiebetrieb ab dem 13. Dezember 2014 sind verpflichtet, die Verbraucher über die in ihren Gerichten verwendeten Allergene zu informieren (unverpackte Produkte). Davon betroffen sind nicht nur Gastronomiebetriebe, sondern unter anderem auch (Sport-)Vereine, Metzgereien, Gemeindezentren und Pflegeeinrichtungen. Sie alle müssen die Anforderungen der niederländischen Lebensmittel- und Warenbehörde (NVWA) erfüllen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Verbraucher zu informieren. Dies hängt von der Art des Unternehmens ab.
1. Unternehmer stellen kontinuierlich (schriftlich oder elektronisch) Informationen zur Verfügung, beispielsweise durch die Verwendung von Allergenlisten auf der Speisekarte
2. Die Unternehmer geben mündliche Auskünfte, wenn Gäste darum bitten:
a. Unternehmer bewahren die Etiketten der Lebensmittel auf, die in ihren Gerichten verwendet wurden;
b. Sie erstellen eine Liste für jeden Menüpunkt bzw. jede Zutat;
c. Sie erwerben im Rahmen eines E-Learning-Kurses ein Zertifikat als Nachweis ihrer Kenntnisse über Allergene und den Umgang mit Allergenen in der Küche.

Die Unternehmer müssen in der Lage sein, den Gästen Informationen über das Vorhandensein von vierzehn Allergenen zu geben. Diese sind: Ei, glutenhaltiges Getreide, Lupine, Milch, Senf, Nüsse, Erdnüsse, Schalentiere, Sellerie, Sesam, Soja, Sulfite, Fisch und Weichtiere. Auch die daraus gewonnenen Stoffe, die Überempfindlichkeitsreaktionen auslösen können, müssen angegeben werden.

Allergene können auch durch Kontamination in Lebensmittel gelangen, in denen man sie nicht erwartet. Beispiele hierfür sind die Verwendung von Servierlöffeln für dieselben Gerichte, ohne diese zwischendurch zu reinigen, sowie die Herstellung von Produkten in unmittelbarer Nähe zu anderen Produkten, die bestimmte Allergene enthalten.

Es ist zu erwarten, dass eine Gruppe von Unternehmern der Verpflichtung zur Angabe von Allergenen nicht nachkommen kann. Diese Gruppe wird vom Verband „Koninklijke Horeca Nederland“ (KHN) dazu angehalten, deutlich darauf hinzuweisen, dass keine Garantien hinsichtlich des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins von Allergenen gegeben werden können. Nach Angaben von KHN, der NVWA und des Ministeriums für Gesundheit, Wohlfahrt und Sport hält sich diese Gruppe damit an das Gesetz.

Der KHN hat einen Leitfaden für die verschiedenen Gastronomiebetriebe erstellt, um die Umsetzung der Verordnung zu erleichtern. Dieser ist auf der Website des KHN zu finden.

Der Patientenverband für Menschen mit einer Nahrungsmittelallergie ist mit der oben genannten Behauptung und den Leitlinien nicht einverstanden. Die vier Parteien werden sich im Oktober an einen Tisch setzen, um eine geeignete Lösung zu finden. Bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Artikels wurden noch keine weiteren Vereinbarungen getroffen.

Betrifft dies auch Sie? Dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle, um weitere Informationen zu erhalten! Bei der „Horeca Stichting Nederland“ kann beispielsweise eine Allergenschulung absolviert werden, um die Allergengesetzgebung in der Praxis anzuwenden.

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