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Die Schenkungssteuer ist eine sogenannte Quellensteuer. Das bedeutet folgendes Vorgehen:
- Die Steuerbehörde stellt dem Steuerpflichtigen eine Steuererklärung aus;
- Der Steuerpflichtige muss die vollständig und vorbehaltlos ausgefüllte Steuererklärung bei der Steuerbehörde einreichen;
- Die Steuerbehörde legt auf der Grundlage der Steuererklärung die geschuldete Schenkungssteuer in einem (vorläufigen) Anschlag (ggf. abweichend von der Steuererklärung);
- der Steuerpflichtige bezahlt der im Steuerbescheid festgesetzte Betrag[1].
Formeller Ablauf
Die Steuerbehörde kann jedem, bei dem sie den Verdacht hegt, dass Schenkungssteuer zu entrichten ist, von sich aus ein Steuererklärungsformular aushändigen. Die Steuerbehörde fordert dann zur Abgabe einer Steuererklärung auf. Der Steuerpflichtige ist gesetzlich verpflichtet, dieser Aufforderung nachzukommen.[2].
Wenn das Finanzamt nicht von sich aus ein Steuererklärungsformular aushändigt, muss der Steuerpflichtige die Aushändigung beantragen.[3]. Denn in vielen Fällen kann die Steuerbehörde nicht feststellen, dass eine Schenkung stattgefunden hat.
Ein Steuerpflichtiger, der das Steuererklärungsformular nicht innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Jahres, in dem die Schenkung stattgefunden hat (also vor dem 1. März), erhalten hat, muss innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der vorgenannten zwei Monate[4] die Steuerbehörde um die Ausstellung eines Steuererklärungsformulars bitten.
Beispiel
Die Schenkung erfolgte am 1. Februar 2021. Sollte die Steuerbehörde bis zum 28. Februar 2022 kein Steuererklärungsformular ausgestellt haben, muss der Steuerpflichtige dies spätestens am 14. März 2022 beantragt haben.
Praxis: Steuererklärungsformular herunterladen oder die Steuererklärung online einreichen
Im Zusammenhang mit der Schenkungssteuer ist es übrigens nicht erforderlich, bei der Steuerbehörde einen formellen Antrag auf Ausstellung eines Steuerbescheids zu stellen.
Das Steuererklärungsformular kann als ausfüllbare PDF-Datei von der Website der Steuerbehörde (www.belastingdienst.nl) heruntergeladen, ausgefüllt und in Papierform an die Steuerbehörde gesendet werden.
Außerdem kann ein Steuererklärungsformular online ausgefüllt werden über MyTax Büro (mit Hilfe von DigiD).
Die Steuerbehörde muss die Steuererklärung in jedem Fall vor dem 1. März des Jahres erhalten haben, das auf das Jahr folgt, in dem die Schenkung erfolgte (die Steuererklärungen für Schenkungen im Jahr 2021 müssen spätestens am 28. Februar 2022 bei der Steuerbehörde eingegangen sein).
Früherer Steuererklärungstermin
Es ist selbstverständlich zulässig, die Steuererklärung früher einzureichen. Die Schenkungssteuer muss dann auch früher entrichtet werden. Bei mehreren Schenkungen im selben Kalenderjahr sind bereits eingereichte Schenkungssteuererklärungen zu berücksichtigen.
Begünstigter
Die Verpflichtung zur Zahlung der Schenkungssteuer obliegt dem Empfänger der Schenkung (dem Beschenkten). Der Beschenkte ist daher auch dafür verantwortlich, rechtzeitig die Ausstellung eines Steuererklärungsformulars zu beantragen sowie dieses Formular fristgerecht und vollständig einzureichen.
Schenker
Auch der Schenkende ist verpflichtet, eine Schenkungssteuererklärung abzugeben.[5]. Hat der Schenkende kein Steuererklärungsformular erhalten, muss auch er beim Finanzamt die Ausstellung eines Steuererklärungsformulars beantragen.
Grundsätzlich gilt, dass die Schenkungssteuer vom Beschenkten zu entrichten ist. Die Schenkungssteuer kann jedoch auch zu Lasten des Schenkers gehen. In diesem Fall stellt die vom Schenker gezahlte Schenkungssteuer natürlich eine (zusätzliche) schenksteuerpflichtige Schenkung dar (die Schenkungssteuer muss dann auf den Bruttobetrag angerechnet werden).
Ein Steuererklärungsformular
Der Beschenkte und der Schenkende können die Schenkungssteuererklärung gemeinsam auf demselben Steuererklärungsformular einreichen.
Auf demselben Steuererklärungsformular können Schenkungen an mehrere Beschenkte angegeben werden. Es besteht dennoch die Möglichkeit, dass jeder Beschenkte einen eigenen Schenkungssteuerbescheid erhält.
Steuerpflichtige Schenkung
Eine Schenkungssteuererklärung muss nicht eingereicht werden (und es muss natürlich auch nicht um die Ausstellung eines Steuerbescheids beantragt werden), wenn:
- Es fällt keine Schenkungssteuer an.[6] und;
- Es wurde kein anderer als der reguläre Freistellungsanspruch geltend gemacht.
Es gibt zwei reguläre Freibeträge. Diese belaufen sich für das Jahr 2022 auf[7]:
- für Schenkungen an Kinder: € 5.677 (2021: € 6.604);
- für sonstige Spenden: € 2.274 (2020: € 3.244).
Alle anderen Befreiungen müssen ausdrücklich geltend gemacht werden. Da diese Geltendmachung in der Steuererklärung erfolgen muss, muss in diesen Fällen dennoch eine Steuererklärung eingereicht werden, obwohl keine Schenkungssteuer geschuldet wird.[8].
Zahlung
Die fällige Schenkungssteuer muss innerhalb von 8 Wochen nach dem Datum des Bescheids gezahlt werden. Diese Zahlungsfrist ist auf dem Steuerbescheid angegeben.
Verzugsstrafe
Im Rahmen der Schenkungssteuer können folgende Versäumniszuschläge verhängt werden:
- wegen der Nichtabgabe oder verspäteten Abgabe eines vom Finanzamt ausgestellten Steuererklärungsformulars;
- weil kein Antrag auf Ausstellung eines Steuererklärungsformulars gestellt wurde oder dieser nicht rechtzeitig eingereicht wurde.
Die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung der im Steuerbescheid festgesetzten Schenkungssteuer kann selbstverständlich nicht zur Verhängung einer Geldbuße führen. Die Schenkungssteuer ist nämlich eine Steuer, die auf der Grundlage einer Steuererklärung zu entrichten ist, und keine Abführungssteuer. Bei Zahlung nach Ablauf der Zahlungsfrist berechnet das Finanzamt jedoch Verzugszinsen.[9].
Nicht (rechtzeitige) Einreichung der Steuererklärung
Wenn das Finanzamt eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung versandt hat, ist darin angegeben, bis zu welchem Datum diese eingereicht werden muss. Erhält das Finanzamt die Steuererklärung nicht spätestens bis zu diesem Datum[10], wird eine Mahnung zugestellt, in der ein (neuer) spätester Rückgabetermin angegeben ist[11]. Wenn die Steuererklärung auch bis zu diesem Datum nicht eingereicht wurde, kann das Finanzamt eine Verspätungsstrafe in Höhe von € 386[12].
In Ausnahmefällen (beispielsweise bei systematischen Verstößen) kann eine höhere Geldbuße verhängt werden, bis zur gesetzlichen Höchstgrenze von € 5.514.
Kein (rechtzeitiger) Antrag auf Aushändigung
Wird in Fällen, in denen dies gesetzlich vorgeschrieben ist, kein Steuererklärungsformular beantragt oder wird der Antrag nicht fristgerecht gestellt, wird eine Verspätungsstrafe in Höhe von € 2.757[13].
In Ausnahmefällen (beispielsweise bei systematischen Verstößen) kann eine höhere Geldbuße verhängt werden, die jedoch den gesetzlichen Höchstbetrag von 5.514 € nicht überschreiten darf.[14].
Es reicht bereits das Fernbleiben aus
Ein Merkmal einer Verspätungsstrafe ist, dass es keine Rolle spielt, inwieweit dem Steuerpflichtigen der Verstoß angelastet werden kann. Allein der Umstand, dass eine sich aus dem Gesetz ergebende Verpflichtung nicht oder nicht fristgerecht erfüllt wurde, reicht aus, um die Verspätungsstrafe zu verhängen. Nur in dem Ausnahmefall, dass keinerlei Verschulden vorliegt, muss die Steuerbehörde von der Verhängung einer Verspätungsstrafe absehen.
Strafmildernde Umstände
Der Beschluss über Verwaltungsstrafen der Steuerbehörde sieht die Möglichkeit vor, bei der Steuerbehörde zu beantragen, dass bei der Festsetzung des Strafmaßes (der Höhe der Geldbuße) strafmildernde Umstände berücksichtigt werden. Die Praxis zeigt, dass die Steuerbehörde solche Umstände nicht von sich aus berücksichtigt (Versäumnisbußgelder werden oft automatisch verhängt), sondern dass ein entsprechender Antrag gestellt werden muss, beispielsweise durch einen Einspruch gegen das verhängte Bußgeld.
VWG
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen zu diesem Vermerk? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Selbstverständlich übernehmen wir gerne die Planung, Erfassung und Abwicklung Ihrer Schenkungen für Sie. Für die Schenkungen, die du im Jahr 2021 erhalten hast, müssen die Schenkungssteuererklärungen spätestens bis zum 28. Februar 2022 eingereicht werden.
Diese Mitteilung soll eine Regelung in groben Zügen darlegen. Im Interesse der Lesbarkeit wurden die Sachverhalte daher vereinfacht dargestellt.
VWG haftet daher nicht für die Folgen von Handlungen, die aufgrund dieses Vermerks vorgenommen wurden oder nicht.
[1] Selbstverständlich nur, wenn der Steuerbescheid akzeptiert wird. Ist dies nicht der Fall, können Einspruch und Berufung eingelegt werden (dieses Verfahren wird in diesem Vermerk nicht näher erläutert).
[2] Artikel 40 des Erbschaftssteuergesetzes von 1956 und Artikel 6 des Allgemeinen Steuergesetzes (AWR).
[3] § 6 Abs. 3 AWR in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Durchführungsverordnung zum AWR.
[4] § 6 Abs. 3 AWR in Verbindung mit § 2 Abs. 4 der Durchführungsverordnung zum AWR.
[5] Artikel 6 AWR und Artikel 2 der Durchführungsverordnung zum AWR.
[6] Artikel 2 Die Durchführungsbestimmungen zum AWR gelten in Bezug auf einen steuerpflichtig Spende.
[7] Allein im Jahr 2021 wurden diese Beträge um 1.000 € erhöht.
[8] Aus der Rechtsprechung geht hervor, dass die Inanspruchnahme einer Befreiung nur über einen Steuererklärungsbogen erfolgen kann. Bei anderen Steuern hat der Oberste Gerichtshof jedoch entschieden, dass eine Regelung bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommen werden kann, zu dem der Steuerbescheid rechtskräftig ist.
[9] Aufgrund der Corona-Krise beträgt der Zinssatz für Verzugszinsen bis zum 1. Juli 2022 lediglich 0,01%.
[10] Es ist möglich, einen Aufschub für die Einreichung einer Schenkungssteuererklärung zu beantragen. In diesem Fall darf die Mahnung natürlich erst zugestellt werden, nachdem die Aufschubfrist abgelaufen ist, ohne dass die Erklärung eingereicht wurde.
[11] § 21 Abs. 4 des Beschlusses über Verwaltungsstrafen der Steuerbehörde sieht vor, dass eine Verspätungsstrafe erst verhängt werden kann, wenn eine in einer Mahnung angegebene Einreichungsfrist nicht eingehalten wurde.
[12] § 21 Abs. 2 des Beschlusses über Verwaltungsstrafen der Steuerbehörde legt fest, dass die Versäumnisgebühr 7% des gesetzlichen Höchstbetrags beträgt.
[13] § 24b des Beschlusses über Verwaltungsstrafen der Steuerbehörde legt fest, dass die Verspätungsstrafe 50% des gesetzlichen Höchstbetrags beträgt.
[14] Der gesetzliche Höchstbetrag gemäß Artikel 67ca Absatz 1 Buchstabe a AWR.
