
In einem Schreiben Am 28. Mai 2021 teilte der Staatssekretär für Finanzen mit, dass der Gesetzentwurf, in dem die BIK geregelt werden sollte, zurückgezogen wurde.
Die BIK wird daher definitiv NICHT eingeführt.
Der Steuerplan 2021 wurde am 12. November 2020 von der Zweiten Kammer verabschiedet. Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist die Einführung der Arbeitsplatzbezogene Investitionsvergünstigung (BIK), mit einem Gesamtbudget von 4 Milliarden Euro(!).
Unternehmer müssen möglicherweise bereits jetzt die BIK berücksichtigen. Die Abgabenermäßigung kann bereits auf Investitionsverpflichtungen angewendet werden, die am oder nach dem 1. Oktober 2020 eingegangen werden.
Wer hat Anspruch auf BIK?
Das BIK steht offen für:
natürliche Personen oder juristische Personen;die zur Einbehaltung der Lohnsteuer verpflichtet sind und;die Anspruch auf den Investitionsabzug für kleine Unternehmen haben (es muss sich also um Unternehmer handeln, die auf ihre Gewinne Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zahlen).
Kein Personal = kein BIK
Die BIK ist eine Ermäßigung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge (Beitragsermäßigung). Das bedeutet, dass nur Unternehmer, die in den Niederlanden Personal beschäftigen, die BIK in Anspruch nehmen können.
Um die BIK vollständig in Anspruch nehmen zu können, muss der Unternehmer zudem ausreichende Lohnsteuern abführen. Die BIK darf nämlich nicht zu einem negativen Lohnsteuerbetrag führen.
Dies wird pro Kalenderjahr geprüft. Stellt sich nach Ablauf eines Jahres heraus, dass nicht alle BIK-Zahlungen geleistet wurden, können für bereits abgelaufene Meldezeiträume Korrekturmeldungen zu den Lohnabgaben eingereicht werden. Auf der Grundlage dieser Berichtigungsmeldungen werden die für diese Zeiträume abgeführten Lohnsteuern zurückerstattet.
Welche Investitionen
Die BIK kann auf Investitionen in folgende Bereiche angewendet werden:
neu (bisher nicht genutzt, aus Sicht des Betriebsvermögens bewertet);Betriebsmittel;mit einem Investitionsbetrag pro Betriebsmittel von mindestens € 1.500.
Außerdem kann BIK erst für Investitionen in Höhe von insgesamt mindestens 20.000 € beantragt werden.
Die Schwellenwerte von 1.500 € und 20.000 € bedeuten wahrscheinlich, dass viele Kleinunternehmer keinen Anspruch auf die BIK haben.
Für welche Betriebsmittel gilt dies nicht?
Die BIK gilt nicht für:
Verbesserungen an Betriebsmitteln;selbst erstellte Betriebsmittel.
Darüber hinaus gelten für den BIK alle Ausschlüsse, die auch für die Investitionsabzüge gelten. Der BIK gilt daher nicht für:
Betriebsmittel, die (hauptsächlich) für den Forstbetrieb oder ein Unternehmen genutzt werden, für das eine Regelung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gilt;Grundstücke (einschließlich des Untergrunds von Gebäuden);Wohnhäuser und Hausboote;Personenkraftwagen;Schiffe für repräsentative Zwecke;Wertpapiere, Forderungen, Firmenwert, Genehmigungen, Ausnahmegenehmigungen, Konzessionen und sonstige öffentlich-rechtliche Ausnahmeregelungen;Tiere;Betriebsmittel, die in erster Linie dazu bestimmt sind, Dritten zur Verfügung gestellt zu werden;Betriebsmittel, deren Investitionsbetrag unter 1.500 € liegt;Verpflichtungen, die zwischen folgenden Parteien eingegangen wurden:Personen, die zum selben Haushalt gehören;Blutsverwandte oder Verwandte in gerader Linie oder Personen, die zu ihrem Haushalt gehören;Erbberechtigte an einem Nachlass, zu dem das Betriebsvermögen gehört;die Person, die zu mindestens einem Drittel an einer Gesellschaft beteiligt ist, und die Gesellschaft (und umgekehrt).
Fristen
Es gibt noch weitere Bedingungen!
Die Investitionsverpflichtung muss eingegangen sein:
nach dem 30. September 2020 und;vor dem 1. Januar 2023.
Die letzte Zahlung für die Investition muss in den Kalenderjahren 2021 oder 2022 erfolgt sein.
Das bedeutet, dass für eine zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2020 eingegangene Investitionsverpflichtung im Jahr 2021 noch mindestens eine Zahlung geleistet werden muss.
Eine Investitionsverpflichtung, die Ende 2022 eingegangen wird, muss spätestens am 31. Dezember 2022 vollständig beglichen sein.
Die Investition muss spätestens innerhalb von 6 Monaten nach der letzten Zahlung in Betrieb genommen werden.
Aufgrund dieser Fristen fallen umfangreiche und mehrjährige Investitionen in der Regel nicht unter die BIK. Wenn möglich, können diese Investitionen in Teilinvestitionen aufgeteilt werden. Dies gilt auch für Investitionen, die zu Beginn oder am Ende der Regelung getätigt werden.
Glaubhaft machen
Selbstverständlich ist es wichtig, dass der Abzugsverpflichtete glaubhaft machen kann, dass diese Fristen eingehalten wurden. Diese Beweislast ist formfrei.
Aufzeichnungspflicht
Der Antragsteller einer BIK-Bescheinigung ist verpflichtet, in Bezug auf die BIK eine nach noch festzulegenden Regeln geführte Buchhaltung zu führen.
Höhe des BIK
Der BIK beträgt 3,9% des Investitionsbetrags. Übersteigt der Investitionsbetrag 5.000.000 €, so beträgt die BIK auf den darüber hinausgehenden Betrag 1,8%. Diese Prozentsätze gelten für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis einschließlich 31. Dezember 2021. Sollte das Budget für die BIK im Jahr 2021 überschritten werden, werden für 2022 niedrigere Prozentsätze festgelegt.
Schematisch:
Auch KIA, MIA und EIA
Die BIK wird zusätzlich zu den bestehenden Regelungen für den Investitionsabzug für kleine Unternehmen (KIA), den Umweltinvestitionsabzug (MIA) und den Energieinvestitionsabzug (EIA) angewendet. Außerdem steht die BIK der Anwendung der Regelung zur willkürlichen Abschreibung auf Umweltinvestitionen (vamil) nicht entgegen.
Die Anschaffungskosten des Betriebsvermögens werden weder für die Abschreibung auf dieses Betriebsvermögen noch für die Investitionsabzüge um die BIK gekürzt.
Anfrage
Um die BIK durchführen zu können, muss ein BIK-Erklärung beantragt werden. Dies ist ausschließlich auf elektronischem Wege bei der Rijksdienst voor Ondernemend Nederland (RVO) möglich. Dies ist maximal viermal pro Kalenderjahr möglich.
Die RVO wird innerhalb von 12 Wochen nach Eingang des Antrags entscheiden, ob die BIK-Bescheinigung ausgestellt wird oder nicht.
Erst ab dem 1. September 2021 können BIK-Bescheinigungen beantragt werden. Unternehmer, die im Jahr 2020 oder Anfang 2021 investieren, müssen daher noch eine ganze Weile auf den BIK-Vorteil warten.
Hohe Geldstrafe
Bei Missbrauch der BIK droht eine Verwaltungsstrafe von höchstens 100.000 € oder (sofern dieser Betrag höher ist) 20% des Betrags der Steuerermäßigung.
Eine geringere Verwaltungsstrafe (von höchstens 2.500 €) kommt in Betracht, wenn der zur Einbehaltung der BIK-Steuer Verpflichtete:
weiß oder vernünftigerweise wissen muss, dass bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht wurden;der RVO nicht innerhalb von drei Monaten mitgeteilt hat, dass die Betriebsmittel nicht innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Zahlung in Betrieb genommen wurden;nicht innerhalb eines Monats bei der RVO gemeldet hat, dass die Einbehaltungspflicht erloschen ist.
Kooperationsverband
Bei einer Personengesellschaft (Maatschap, VOF) werden die außergesellschaftlichen Investitionen der Gesellschafter für die Zwecke der BIK der Personengesellschaft zugerechnet.
Steuerliche Einheit
Hinsichtlich der internationalen Aspekte der Anwendung des BIK durch eine steuerliche Einheit muss noch eine Abstimmung mit der Europäischen Kommission (EK) erfolgen.
Bis dahin treten die im Folgenden beschriebenen Vorschriften zur steuerlichen Einheit erst nach Erhalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission in Kraft. Wir haben die Beschreibung daher kursiv dargestellt.
Eine Ablehnung durch die Europäische Kommission kann dazu führen, dass die Regelung zur steuerlichen Einheit gar nicht erst eingeführt wird. In diesem Fall wird der Prozentsatz der BIK erhöht, sodass das gesamte Budget ausgeschöpft werden kann.
In einer steuerlichen Einheit für die Körperschaftsteuer muss eine Gesellschaft als BIK-Einbehaltungspflichtige für die BIK-Investitionen dieser steuerlichen Einheit benannt werden. Es ist nicht möglich, den BIK-Antrag für einzelne Teile einer steuerlichen Einheit zu stellen.
Der BIK-Antrag umfasst die BIK-Investitionen aller Teile der steuerlichen Einheit. Im BIK-Antrag kann die gewünschte Aufteilung der Steuerermäßigung auf die Teile der steuerlichen Einheit angegeben werden.
In der BIK-Erklärung wird anschließend der für jeden Teilbereich zu berücksichtigende Betrag angegeben. Wenn im Antrag keine Aufteilung angegeben ist, wird der gesamte BIK-Betrag dem Antragsteller zugewiesen (nur dieser Teilbereich kann den BIK dann in Anspruch nehmen).
Auf diese Weise fallen Teile einer steuerlichen Einheit, die nicht zur Einbehaltung von Lohnsteuer verpflichtet sind, dennoch unter die BIK-Pflicht. Darüber hinaus kann die BIK auf Investitionen eines Teils, der nur geringe Lohnsteuer abführt, bei einem anderen Teil der steuerlichen Einheit geltend gemacht werden.
Verarbeitung
Der BIK muss natürlich in der/den Lohnsteuererklärung(en) ausgewiesen werden. Im Kalenderjahr 2021 lautet die Rubrik Ermäßigung der BIK-Abgabe noch nicht verfügbar. Deshalb muss die Rubrik Beitragsermäßigung für die Seeschifffahrt verwendet werden.
Diese Mitteilung dient dazu, eine Regelung in groben Zügen darzulegen. Im Interesse der Lesbarkeit wurden die Sachverhalte daher vereinfacht dargestellt. VWG haftet daher nicht für die Folgen von Handlungen, die aufgrund dieser Mitteilung vorgenommen oder unterlassen wurden.
