KI als Rechtsbeistand: Richter nicht beeindruckt

Einem Mann wird ein zusätzlicher Parkgebührenbescheid zugestellt. Er erhebt Einspruch und legt dann Berufung ein. Er beruft sich auf ein Urteil, das es nicht gibt, und besteht auf einer falschen Straßenbezeichnung im Bescheid. Das Gericht vermutet, dass der Mann sich von ChatGPT rechtlich beraten ließ. Das hätte er besser bei einem ‘Sachkundigen’ getan.

Falsches Parkhaus, falscher Straßenname

Ein Mann parkt sein Auto in einer unbenannten Seitenstraße in ‘s-Hertogenbosch, ohne zu bezahlen. Ein Kontrollfahrzeug registriert den Verstoß und es folgt ein zusätzlicher Steuerbescheid. Der Mann erhebt Einspruch gegen den zusätzlichen Steuerbescheid, da in dem Bescheid ein falscher Straßenname angegeben ist. Der Finanzbeamte erklärt, dass das System bei einer unbenannten Straße automatisch die nächstgelegene benannte Straße auswählt. Der Mann ist nicht zufrieden und legt Einspruch ein. Er ist der Ansicht, dass der Bescheid wegen unzureichender Tatsachengrundlage aufgehoben werden sollte.

Halluzinatorische AI

Das Gericht hat den Eindruck, dass der Mann sich von ChatGPT oder einer anderen generativen KI rechtlich beraten ließ. Ein starkes Indiz dafür ist, dass sich der Mann auf ein Amsterdamer Gerichtsurteil vom 18. August 2022 bezieht. Dieses Urteil gibt es nicht. Die ECLI-Nummer bezieht sich auf ein unveröffentlichtes Urteil vom 20. Juli 2022 in einer Zivilsache. Es gibt auch kein veröffentlichtes Urteil des Bezirksgerichts Amsterdam vom 18. August 2022, das sich mit einer Parkgebührenangelegenheit befasst. Das Gericht ist der Ansicht, dass die generative KI regelmäßig ‘halluziniert’, wenn sie Rechtsprechung zitiert. Hätte der Mann einen Experten konsultiert, hätte dieser ihm gesagt, dass ein Rechtsstreit aussichtslos sei. Dies hätte ihm sowohl die zusätzliche Steuerveranlagung als auch die Gerichtsgebühren erspart.

Recht ist nicht so formalistisch

Das Gericht hält die Argumente des Mannes für zu kurz gegriffen. Der Zweck der Benennung von Straßen ist es, deutlich zu machen, wo das Fahrzeug geparkt wurde. Dies war für den Mann eindeutig, da er selbst seiner Berufung eine Karte mit dem genauen Standort beigefügt hatte. Diese stimmte praktisch mit der Registrierung des beschuldigten Beamten überein. Ein falscher Straßenname ist also kein Grund, den Bescheid aufzuheben. Der Mann argumentierte weiter, dass das Parkschild wegen Überwucherung nicht deutlich sichtbar war. Das Gericht findet es bemerkenswert, dass er dieses Argument nur als letztes Mittel vorbringt. Außerdem gab es entlang der Zufahrtsstraßen Zonenschilder, so dass die Zahlungsverpflichtung hinreichend deutlich war.

Frag einen Mann

Dieses Urteil ist eine Warnung für alle, die sich von KI rechtlich beraten lassen. Generative KI kann überzeugend klingende, aber ungenaue Informationen liefern, einschließlich Verweisen auf nicht existierende Rechtsprechung. Eine Beratung durch einen Fachmann erspart den Gang zum Gericht (und die Schamesröte auf den Wangen). Der betreffende Mann hat nun nicht nur die bereits gezahlten Kosten für den Steuerbescheid verloren, sondern auch die Gerichtsgebühren. Studiengebühren, sagen wir mal.

Quelle: Bezirksgericht Ostbrabant | Rechtsprechung | ECLI:NL:RBOBR:2026:934 | 11-02-2026
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