Vorsicht vor der Kürzung im Rahmen der NOW-Regelung

Am 6. April 2020 öffnet das UWV um 9:00 Uhr die Antragsstelle für den NOW-Zuschuss. Dabei handelt es sich um einen Ausgleich für Lohnkosten im Zusammenhang mit Umsatzrückgängen infolge der Coronakrise. Diese Regelung enthält einen Abschlag, der zu Ergebnissen führt, mit denen viele Unternehmer wahrscheinlich nicht rechnen.

NOW-Zuschuss

Ausgangspunkt für den NOW-Zuschuss ist die Lohnsumme vom Januar 2020 (ggf. die vom November 2019). Diese Angaben musst du in deinem Antrag nicht angeben. Das UWV entnimmt sie der Versicherungsunterlagen. Dabei werden alle Korrekturen zur Lohnmeldung vom Januar 2020 berücksichtigt, sofern sie spätestens am 15. März 2020 eingereicht wurden.

Die Lohnsumme für Januar 2020 wird um einen Zuschlag von 30% für Arbeitgeberbeiträge erhöht. Und da der Förderzeitraum drei Monate (März, April und Mai) umfasst, wird dieser Betrag natürlich mit 3 multipliziert. Der maximale Förderbetrag beläuft sich auf 90% dieses Betrags. Je geringer der Umsatzrückgang im Vergleich zu 100% ist, desto niedriger fällt der Förderbetrag aus.

Beispiel

Angenommen, Ihre Lohnsumme für Januar 2020 beträgt 1.000.000 € und Sie erwarten einen Umsatzrückgang von 50%.

Die Lohnsumme für den NOW-Zuschuss beläuft sich dann auf: 1.000.000 € * 1,3 * 3 = 3.900.000 €.

Aufgrund Ihres Antrags wird folgender Zuschuss gewährt: 50% * 90% * 3.900.000 € = 1.755.000 €.

Als Vorschuss werden davon (in maximal 3 Raten) 80% ausgezahlt. Das ergibt: 80% * 1.755.000 € = 1.404.000 €.

Höhere tatsächliche Lohnsumme

Bei der endgültigen Festsetzung des Zuschusses dient die hierfür festgelegte Lohnsumme von 3.900.000 € als Ausgangsbasis. Liegt die tatsächliche Lohnsumme in den Monaten März, April und Mai 2020 über 3.900.000 €, so wird der Zuschuss auf 1.755.000 € festgesetzt (gleiche Berechnung wie oben) und es erfolgt eine Nachzahlung in Höhe von 1.755.000 € – 1.404.000 € = 351.000 €.

ACHTUNG: Sie erhalten also KEINE zusätzliche Ausgleichszahlung für den Teil der tatsächlichen Lohnsumme im März, April und Mai 2020, der über die bei der Gewährung der Beihilfe festgelegte Lohnsumme hinausgeht. Angenommen, die Lohnsumme im März, April und Mai beträgt insgesamt 4.100.000 € (einschließlich des Zuschlags von 30%), dann wird der Zuschuss dennoch nur auf der Grundlage von 3.900.000 € gewährt.

Rabatt

Wenn die tatsächliche Lohnsumme in den Monaten März, April und Mai 2020 niedriger ausfällt, wird der Zuschuss gekürzt. Angenommen, diese Lohnsumme beträgt 2.400.000 € (ohne den Zuschlag von 30%). Das sind 600.000 € weniger als die auf der Grundlage des Januars 2020 berechnete Lohnsumme. Bei der Festsetzung des Zuschusses wird dann eine Kürzung vorgenommen, die wie folgt berechnet wird: 90% * 600.000 € * 1,3 = 702.000 €.

Der Zuschuss wird somit auf 1.755.000 € – 702.000 € = 1.053.000 € festgesetzt. Das ist weniger als der Vorschuss in Höhe von 1.404.000 €, sodass der Unternehmer auf der Grundlage der Festsetzung des Zuschusses folgenden Betrag zurückzahlen muss: 1.404.000 € – 1.052.000 € = 351.000 €.

Vollständige Lohnfortzahlung

Dieses Beispiel haben wir den Erläuterungen zur Regelung entnommen, die Sie in der Staatsanzeiger. Das Beispiel bezieht sich auf eine relativ einfache Situation. So wird unter anderem davon ausgegangen, dass der endgültige Umsatzrückgang dem bei der Beantragung der Förderung geschätzten Umsatzrückgang entspricht.

Der Rabatt ist in der Regelung als (zusätzliches) Druckmittel vorgesehen, um Unternehmer dazu zu zwingen, ihren Mitarbeitern für 100% weiterhin das Gehalt zu zahlen. Dies ist insbesondere bei Mitarbeitern schwierig, die flexibel eingesetzt werden. Siehe auch unseren Artikel Höhe des Lohns für eine Aushilfskraft bei NOW. Es kann jedoch auch andere Ursachen für eine geringere Lohnsumme im März, April und Mai 2020 im Vergleich zum Januar 2020 geben.

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