Ein Zeitungszusteller fährt jedes Jahr über 20.000 Kilometer mit seinem eigenen Auto, ohne eine Entschädigung zu erhalten. In seiner Steuererklärung setzt er 40 Cent pro Kilometer ab. Der Prüfer lässt nur 19 Cent zu. Der Zusteller verteilt die Zeitungen in den Depots und trägt die Zeitungen zu Hause aus. Im Jahr 2018 legt er dafür 20.916 Kilometer mit seinem Privatwagen zurück. Er erhält kein Kilometergeld. In seiner Steuererklärung macht er 8.367 € an Kfz-Kosten geltend, die laut ANWB-Tool auf 40 Cent pro Kilometer basieren. Seiner Meinung nach ist dieser Betrag eigentlich noch zu niedrig, da die Zeitungszustellung durch das häufige Anfahren und Anhalten zu einem zusätzlichen Verschleiß führt.
Gesetz begrenzt Abzüge
Der Auslieferungsfahrer berief sich auf den Verlegervertrag, der besagt, dass die tatsächlich entstandenen Kosten berücksichtigt werden müssen. Das Gericht stimmt dem nicht zu. Diese Vorschrift gilt für Auftraggeber, nicht für Auftragnehmer. Bei der Einkommensteuer ist der Abzug für ein zum Privatvermögen gehörendes Verkehrsmittel gesetzlich auf 19 Cent pro Kilometer begrenzt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die tatsächlichen Kosten höher sind. Der Abzug ist auf 3.974 € begrenzt.
Ausdrücklicher Vorbehalt verhindert Vertrauen
Der Zusteller berief sich auch auf den Grundsatz des Vertrauens. Der Inspektor hatte sich in einem früheren Verfahren an seine Steuererklärung für 2017 gehalten. Auch dem schließt sich das Gericht nicht an. Damals hatte der Kontrolleur ausdrücklich erklärt: ‘Für dieses Jahr will ich die Gebühren übernehmen. Da sie auf die Folgejahre übergeht, können aus dieser Zusage keine Rechte abgeleitet werden’. Der Zusteller kann aus dieser Aussage für spätere Jahre kein Vertrauen ableiten.
Zwei Lektionen
Dieses Urteil verdeutlicht zwei Punkte. Erstens wendet das Gericht die gesetzliche Obergrenze für die Kilometerpauschale strikt an, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Zweitens verhindert ein ausdrücklicher Vorbehalt in einer Verpflichtung, dass sich der Steuerpflichtige für spätere Jahre darauf berufen kann.
