Abzug der Kosten durch den Gastelternteil

Wenn Sie als Gastelternteil Kinder betreuen, zahlen Sie Einkommenssteuer auf die Einkünfte, die Sie in diesem Zusammenhang erhalten. Die Kosten für den Erwerb dieses Einkommens sind jedoch absetzbar.

Qualifizierter Arbeitsbereich

Dies gilt nicht für die Kosten für das Zimmer, in dem die Kinder untergebracht sind, sowie für die Einrichtung dieses Zimmers. Denn dieses Zimmer befindet sich in der Regel im Haus des Gastelternteils. Die Kosten für das (Einrichtungs-)Zimmer sind nur dann abzugsfähig, wenn es sich um einen so genannten qualifizierten Arbeitsraum handelt. Dies wurde kürzlich vom Bezirksgericht Nordholland in einem Urteil bestätigt Urteil.

Ein qualifizierter Arbeitsbereich liegt vor, wenn das Zimmer im Haus des aufnehmenden Elternteils nach außen hin eigenständig ist. Die Schlafzimmer, die für die Kinderbetreuung genutzt wurden, gelten nicht als eigenständige Räume.

Nicht absetzbar

Die Kosten für die Abnutzung von Möbeln, Heizung, Strom, Wasser und Reinigung sind daher nicht abzugsfähig. Das Gericht entscheidet, dass alle Kosten, die im Großen und Ganzen mit dem Arbeitsraum zusammenhängen, nicht abzugsfähig sind.

Die Kosten für den Kauf von Windeln und Feuchttüchern sind ebenfalls nicht absetzbar, da diese Kosten im Allgemeinen von den antragstellenden Eltern selbst getragen werden.

Der Abzug von Erste-Hilfe-Kosten scheitert daran, dass der Gastelternteil nicht nachweist, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind. Der Gastelternteil kann auch den geltend gemachten Abzug von Bewirtungskosten nicht hinreichend begründen, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind.

Der Abzug der Telefonkosten bezieht sich auf den Festnetzanschluss in der Wohnung der Gasteltern, für den das Gesetz eine besondere Abzugsbeschränkung vorsieht (die Kosten für geschäftliche Gespräche sind abzugsfähig).

Selbstbehalt

Die Kosten für Spielzeug und Bastelarbeiten sind jedoch für den Gastelternteil absetzbar. Nach Ansicht des Gerichts ändert dies nichts an der Tatsache, dass der Gastelternteil auch die Großmutter der Kinder ist.

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