Abschreibung maximal 20%

Ein Unternehmer darf jährlich maximal 20% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Betriebsmitteln abschreiben. Dieser Prozentsatz gilt für die Kosten ohne Mehrwertsteuer, es sei denn, die Mehrwertsteuer kann nicht zurückgefordert werden. Diese Regelung sorgt in den meisten Fällen dafür, dass sich die Abschreibung über einen längeren Zeitraum erstreckt.

Abschreibung und Kfz-Kosten

Ein Unternehmer kauft einen Laptop, ein Tablet und Zubehör für 2.934 € ohne MwSt. (3.551 € inkl. MwSt.). In seiner Steuererklärung gibt er Abschreibungskosten in Höhe von 3.551 € an. Der Steuerprüfer korrigiert diesen Betrag im endgültigen Steuerbescheid. Nach Einlegung eines Einspruchs gewährt der Steuerprüfer Abschreibungskosten in Höhe von 711 € (20% von 3.551 €).

Maximale Abschreibung

Der Unternehmer macht geltend, er habe Anspruch auf eine höhere Abschreibung. Das Gericht stellt jedoch fest, dass die Abschreibungsgrundlage 2.934 € ohne Mehrwertsteuer beträgt, da der Unternehmer die Mehrwertsteuer auf die Computerkosten zurückfordern ließ. Die maximale jährliche Abschreibung beträgt 20% davon, was 587 € entspricht. Der Steuerprüfer hat bereits in der Einspruchsphase Abschreibungskosten in Höhe von 711 € anerkannt, was somit bereits über dem gesetzlich zulässigen Betrag liegt.

Quelle: Gericht Den Haag | Rechtsprechung | ECLI:NL:RBDHA:2026:15431 | 28.05.2026
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