Abschaffung der selbstverwalteten Rente: Antworten

Abschaffung der selbstverwalteten Renten vwgnijhof

Im Rahmen der Beratungen über den Gesetzentwurf zur schrittweisen Abschaffung selbstverwalteter Renten hat der NnavV erschienen. Die vielen Fragen, die als Reaktion auf den Gesetzentwurf aufgeworfen wurden, werden in diesem Papier nicht alle beantwortet.
Wir haben die Abschaffung der selbstverwalteten Renten in unserer Mitteilung dargelegt Abschaffung der Privatrente. Was nun?.

Prämienfreigabe vor dem 1. Januar 2017

Die NnavV bestätigt, dass die Fortsetzung des selbstverwalteten Rentenaufbaus nach dem 31. Dezember 2016 eine Kürzung der Ansprüche zur Folge hat vollständig ist in der Abgabe enthalten. Dies lässt sich nur durch ein Rentensplitting vermeiden. Die bis zum 31. Dezember 2016 erworbene Anwartschaft wird dann beitragsfrei gestellt (keine Anwartschaft mehr). Der Aufbau des Anspruchs nach dem 31. Dezember 2016 unterliegt der jährlichen Lohnsummensteuer.

Für eine Rente, die noch im eigenen Haus angesammelt wird, muss sie also vor dem 1. Januar 2017 Maßnahmen ergriffen werden.

Rückforderung von extern versichertem Kapital

Manchmal wird die Rente teilweise selbst verwaltet und teilweise bei einem externen Versicherer. In diesem Fall kann das externe Kapital bis zum 1. Januar 2017 wieder in die Eigenverwaltung überführt werden.

Das Kabinett ist nicht bereit, dafür eine längere Frist zu setzen. Es reicht jedoch aus, dass der externe Versicherer vor dem 1. Januar 2017 aufgefordert wird, das Kapital an die GmbH zurückzuüberweisen. Die administrative Abwicklung und die tatsächliche Auszahlung des Rückkaufpreises der extern versicherten Rente kann dann im Jahr 2017 erfolgen.

Erlösung auf einen Schlag

Das Kabinett weist in der NNavV erneut darauf hin, dass die Regelung zur Umwandlung und Kürzung (2017: 34,5%) nur dann gilt, wenn der gesamte Rentenanspruch in einem Zug umgewandelt wird. Eine teilweise oder stufenweise Ablösung ist nicht zulässig.
B.V.s/DGAs, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um die bei vollständiger Rückgabe der Rente fällige Steuer zu zahlen, sind auf die Möglichkeit der Umwandlung des Rentenanspruchs in eine Rentenverpflichtung angewiesen.

Ausgezahlte Renten

Auch wenn die selbstverwaltete Rente bereits ausgezahlt wird, kann sie unter Anwendung des Kürzungsplans zurückgegeben oder in eine Altersrente umgewandelt werden. Nach der Umwandlung in eine Rentenverpflichtung muss sie noch 20 Jahre lang ausgezahlt werden, abzüglich der Jahre, die seit Erreichen des gesetzlichen Rentenalters vergangen sind.

Die NnavV bestätigt auch, dass der Partner einer bereits verstorbenen DGA die selbstverwaltete Rente ebenfalls auskaufen kann.

Undercoverage

Viele BVs verfügen über weniger Mittel als für die Auszahlung der selbstversicherten Rentenansprüche erforderlich. Dies wird als Unterdeckung der Pensionsverpflichtung bezeichnet. Diese GmbHs müssen die Renten auszahlen, bis alle Mittel erschöpft sind. Die dann verbleibenden Rentenansprüche sind nicht verwertbar und können natürlich auch nicht besteuert werden.

Das Kabinett ist nicht bereit, die mit dem Rückkauf von selbstverwalteten Renten verbundene Besteuerung auf die Höhe der verfügbaren Mittel zu begrenzen. Damit wird es für DMS mit unterfinanzierten Renten in vielen Fällen uninteressant, diese abzukaufen. Der Abschlag von 34,5% wiegt in der Regel die Unterdeckung nicht auf, wenn die Rente regelmäßig ausgezahlt wird.

Partner

Ein wichtiger Punkt bei der schrittweisen Abschaffung der selbstverwalteten Renten ist die Stellung des Partners des Rentners. Das Kabinett weist in der NNAV darauf hin, dass es keine Beispiele oder einen Fahrplan für diese Frage ausarbeiten kann. Dies müsse auf die jeweilige Situation zugeschnitten werden. Es ist jedoch klar, dass die Verpflichtung, den Partner zu entschädigen, beim Rentner (der DGA) liegt, nicht bei der GmbH, denn der Rentner erhält ja den Netto-Rentenrückkaufbetrag.

Spende

Die NnavV achtet auf Situationen, in denen der Rentner nicht alle Anteile der GmbH besitzt. Die Umwandlung der Rentenanwartschaft führt dann zu einer Begünstigung der anderen Aktionäre. Denn durch die Reduzierung des Handelswerts der Rentenanwartschaft auf den Steuerwert erhöht sich der Wert der Aktien. Dieser Wertzuwachs fließt auf alle ausstehenden Aktien. Also auch über die Aktien der anderen Aktionäre. Soweit die anderen Aktionäre den Rentenaktionär nicht entschädigen, kann es sich um eine steuerpflichtige Schenkung handeln.

Frühstückssitzungen oder ein persönliches Treffen

Möchten Sie mehr über das Auslaufen der selbstverwalteten Renten erfahren? In einer drei Frühstückssitzungen diskutieren wir alle Aspekte des Gesetzentwurfs.

Natürlich können Sie sich auch an einen unserer Berater einen Termin vereinbaren, um die Auswirkungen auf Ihr eine Bestandsaufnahme der selbstverwalteten Renten.

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