
Das Kabinett hat das Ei zur Abschaffung der selbstverwalteten Renten (PEB) gelegt. Es bleibt nun natürlich abzuwarten, ob es auch vom Parlament so ausgebrütet wird.
Brief der Kammer
Die in Schreiben Juli 2016 in die Abgeordnetenkammer eingebracht wurde, wird in einen Gesetzentwurf einfließen, der Teil der Steuerpläne sein wird, die das Kabinett am Haushaltstag 2016 für 2017 vorlegen wird. Die Abschaffung der PEB sollte dann ab dem 1. Januar 2017 Realität sein.
Auslaufen der Eigenverwaltung
Staatssekretär Wiebes spricht über eine auslaufen lassend der selbstverwalteten Rente. Der Zeitraum, innerhalb dessen die Rente umgewandelt werden kann, wird im Vergleich zu früheren Plänen auf 3 Jahre verlängert. Wiebes spricht von einer “steuerfreien” Umwandlung, aber es handelt sich um eine Umwandlung zu einem ermäßigten Satz. Der Abschlag auf die bei der Ablösung von Rentenansprüchen zu zahlende Lohnsteuer wird gestaffelt und beträgt
- im Jahr 2017: 34,5%;
- im Jahr 2018: 25%;
- im Jahr 2019: 19.5%.
Um Vorzieheffekte zu vermeiden, ist der Bilanzwert der selbstverwalteten Rente Ende 2015 der Ausgangspunkt für den Freibetrag beim Rückkauf.
Verpflichtung zur Altersvorsorge
DMS, die ihre selbstverwaltete Rente nicht auskaufen können oder wollen, können sie steuerfrei bis auf den Steuerwert abbauen. Dieser Steuerwert kann dann in eine Altersvorsorgeverpflichtung umgewandelt werden.
Renten-Clip
Als Hauptgrund für die Abschaffung der selbstverwalteten Rente wird immer noch angeführt, dass sie die DMS von der Rentenklammer. Der hohe (Handels-)Wert der Pensionsrückstellung aufgrund der niedrigen Zinssätze verhindert nämlich in vielen Fällen die Ausschüttung von Dividenden, da das Unternehmen nicht über ausreichende freie Vermögenswerte verfügt.
Rente des DMS
Die Abschaffung der selbstverwalteten Renten bedeutet nicht, dass ein DMS keine Rentenansprüche mehr erwerben kann. Es bedeutet nur, dass diese Ansprüche nicht mehr in seiner eigenen Gesellschaft mit beschränkter Haftung untergebracht werden können. Der DMS kann natürlich wie jeder Arbeitnehmer eine Rente bei einem externen Versicherer aufbauen. Der DMS ist dazu nicht verpflichtet. Er kann z.B. auch seine BV als Spartopf für das Alter sehen, indem er die staatliche Rente zu gegebener Zeit mit Dividenden aus der BV aufstockt.
Erweiterung der ersten Tarifstufe der Vpb
In dem parlamentarischen Schreiben zur PEB berichtet Wiebes auch, dass das Kabinett plant, die erste Stufe der Körperschaftssteuer (Vpb), in der ein Satz von 20% anstelle von 25% angewandt wird, von derzeit 200.000 € auf 250.000 € im Jahr 2018 und auf 350.000 € im Jahr 2021 zu erweitern.
Stellungnahme
Erfreulicherweise hat das Kabinett endlich einen endgültigen Standpunkt zur selbstverwalteten Rente der DGA formuliert. Bis zur Beratung des Gesetzentwurfs im Parlament bleibt jedoch ungewiss, ob diese Position auch endgültig in ein Gesetz umgesetzt wird. Für eine sorgfältige Abwägung, ob die selbstverwaltete Rente mit einem Abschlag abgekauft werden soll oder nicht, ist ansonsten ausreichend Zeit, da ein Abschlag dann im Laufe des Jahres 2017, 2018 oder 2019 erfolgen müsste. Die Stellung des Rentenpartners bleibt in diesem Zusammenhang ein wichtiger Gesichtspunkt.
Die Rückkaufsoption ist natürlich vor allem für BVs mit ausreichender Finanzkraft interessant. Aber auch für diese BVs sollte überlegt werden, ob es nicht sinnvoller wäre, sich die Rentenansprüche regelmäßig auszahlen zu lassen.
