Abbau des allgemeinen Steuerfreibetrags: Arbeiten lohnt sich

Allgemeiner Steuerfreibetrag, Wohnbauförderung VWGNijhof

Unterschiede bei den Steuerfreibeträgen führen zu einer Ungleichbehandlung von Familien. Das Nettoeinkommen einer Familie mit einem einzigen Verdiener liegt deutlich unter dem Nettoeinkommen einer Familie mit zwei Verdienern.

Allgemeiner Steuerfreibetrag

Der allgemeine Steuerfreibetrag ist eine Ermäßigung der Einkommensteuer und der Sozialversicherungsbeiträge. Jeder hat Anspruch auf den allgemeinen Steuerfreibetrag. Die Höhe des allgemeinen Steuerfreibetrags verringert sich mit steigendem Einkommen.

Wer wenig bis gar nichts verdient, zahlt keine Einkommensteuer und kann daher den Steuerfreibetrag nicht in Anspruch nehmen. Hat diese Person einen Partner, der die Ermäßigung in Anspruch nehmen könnte, wird die Ermäßigung an den Partner mit dem geringeren Einkommen ausgezahlt. Dies wird auch – etwas abwertend – als „Küchenzeile-Zuschuss“ bezeichnet.

Es ist vorgesehen, dass die Steuervergünstigung im Jahr 2024 nicht mehr an die Geringverdiener ausgezahlt wird. Seit 2009 wird der auszuzahlende Betrag daher schrittweise reduziert. Für das Jahr 2017 beträgt die allgemeine Steuervergünstigung € 2.254. Der Partner mit dem geringeren Einkommen erhält davon im Jahr 2017 maximal 40% (das heißt: € 902) ausgezahlt.

Der Grund für den Abbau des Steuerfreibetrags ist, die Erwerbsbeteiligung zu fördern. Dies soll die Wirtschaft ankurbeln. Außerdem soll dadurch sichergestellt werden, dass der Staat immer weniger Geld für Sozialleistungen ausgeben muss.

Ungleiche Behandlung

Anhand eines Beispiels lässt sich der Unterschied am einfachsten verdeutlichen.

In Familie A sind beide steuerlichen Partner berufstätig. Sie beziehen jeweils ein Bruttojahresgehalt von 20.000 €.
Nach Abzug des allgemeinen Steuerfreibetrags und des Arbeitsfreibetrags zahlen sie 2017 jeweils 1.861 € Einkommensteuer.
Ihr Familieneinkommen nach Steuern beträgt: € 36.278.

In Familie B arbeitet ein Partner. Der berufstätige Partner erhält ein Bruttojahresgehalt von 40.000 €. Der andere Partner hat kein Einkommen.
Nach Abzug des allgemeinen Steuerfreibetrags und des Arbeitsfreibetrags zahlt der erwerbstätige Partner im Jahr 2017 11.202 € Einkommensteuer. Der nicht erwerbstätige Partner erhält den allgemeinen Steuerfreibetrag in Höhe von 902 €.
Das Familieneinkommen nach Steuern beträgt € 29.700.

Das ist deutlich weniger als das Einkommen von Familie A. Das Familieneinkommen würde erheblich steigen, wenn derjenige mit dem geringsten Einkommen ein Arbeitseinkommen erzielen würde.

Förderung der Erwerbsbeteiligung

Nicht nur die schrittweise Abschaffung der “Haushaltsbeihilfe” soll Anreize schaffen, einer Arbeit nachzugehen. Hinzu kommt noch der einkommensabhängige Kombinationsfreibetrag. Der Partner mit dem geringeren Einkommen kann diesen in Anspruch nehmen, wenn:

  • er/sie mit einer bezahlten Tätigkeit im Jahr brutto 4.895 € oder mehr verdient und;
  • ein Kind hat, das jünger als 12 Jahre ist und seit mindestens 6 Monaten unter derselben Wohnadresse gemeldet ist.

Der Kombinationsrabatt hängt von der Höhe des Einkommens ab. Beträgt das Einkommen mehr als 33.065 €, so beträgt der Kombinationsrabatt: € 2.778.

Gehört zum Haushalt der Familie A ein Kind unter 12 Jahren, hat der jüngere der beiden Partner Anspruch auf einen einkommensabhängigen Kombinationsfreibetrag in Höhe von 1.973 €. Das Familieneinkommen nach Steuern steigt dann auf € 38.251.

Familie B hat keinen Anspruch auf den einkommensabhängigen Kombinationsfreibetrag, auch wenn zu ihr ein Kind gehört, das jünger als 12 Jahre ist. Dadurch vergrößert sich der Unterschied zwischen den Einkommen beider Familien weiter.

Sollte der Partner mit dem geringeren Einkommen in Familie B jedoch eine Arbeit aufnehmen und jährlich ein Bruttogehalt von 4.895 € beziehen, entsteht ein Anspruch auf einen einkommensabhängigen Kombinationsfreibetrag in Höhe von € 1.043.

Andere Zeiten

Seit geraumer Zeit befindet sich die Welt – und damit auch die Niederlande – im Wandel. Während früher in einer Familie nur der Mann arbeitete und die Frau sich um den Haushalt und die Kinder kümmerte, studieren die Frauen heute, es werden weniger Kinder geboren und die Frauen gehen arbeiten. Die traditionelle Familie mit einem Alleinverdiener ist weitaus seltener anzutreffen. Daher sei die “Haushaltsbeihilfe” nicht mehr zeitgemäß.

Politische Parteien wie die SGP und die ChristenUnie sprechen sich gegen die Abschaffung des Steuerfreibetrags für Einverdiener aus. Sie plädieren vielmehr für eine zusätzliche Unterstützung für Familien mit einem einzigen Verdiener. Andere politische Parteien sehen in der Abschaffung ein Mittel zur Förderung der Erwerbstätigkeit. In diesem Fall sei eine “Küchenzeilenzulage” nicht wünschenswert. Auch die Steuerfreibeträge werden möglicherweise ein zentrales Thema im Wahlkampf sein.

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