Die Regierung hat in der Frühjahrsbericht 2022 Die steuerlichen Maßnahmen wurden bekannt gegeben, mit denen die finanziellen Einbußen aufgefangen werden sollen.
AB-Tarif
Der Steuersatz, zu dem Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung (Box 2) besteuert werden, sinkt von derzeit 26,91 TP3T auf 26%. Gleichzeitig wird jedoch eine neue Tarifstufe eingeführt, für die ein höherer Tarif gilt, nämlich 29,5%. Dieser Steuersatz gilt für Einkünfte aus einer wesentlichen Beteiligung ab 67.000 €. Der AB-Steuersatz gilt pro Person, sodass Inhaber einer wesentlichen Beteiligung mit einem Partner jeweils zweimal 67.000 € an Dividenden aus ihrer GmbH zum Steuersatz 26% beziehen können.
Die Tarifänderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das ist kurz nach dem ersten Stichtag im Rahmen des noch zu verabschiedenden Gesetzes gegen die übermäßige Kreditaufnahme durch Geschäftsführer. Siehe unsere Factsheet zu diesem Gesetzentwurf.
Körperschaftsteuersatz
Der Körperschaftsteuersatz (Vpb) bleibt bei 25,8%. Allerdings wird die Grenze für die Steuerstufe von derzeit 395.000 € auf 200.000 € gesenkt. Der Gewinn bis zur Höhe der Steuerstufe wird mit einem Steuersatz von 15% (unverändert) besteuert.
Höherer Lohn
Der Inhaber einer wesentlichen Beteiligung, der für die BV tätig ist (der DGA), muss von der BV ein Gehalt beziehen. Dieses Gehalt muss mindestens 75% des Gehalts in dem am ehesten vergleichbaren Arbeitsverhältnis (übliches Gehalt) betragen. Dieser Prozentsatz wird auf 85% angehoben. DGA, deren Gehalt 75% des üblichen Gehalts entspricht, müssen ihr Gehalt dann auf 85% des üblichen Gehalts erhöhen.
Übertragungssteuer
Der Satz der Grunderwerbsteuer sollte gemäß dem Koalitionsvertrag von 8% auf 9% angehoben werden, doch in den neuen Plänen beträgt er nun 10,1%. Dieser Satz gilt nicht für Erwerber von Wohnimmobilien, die diese nicht nur vorübergehend als Hauptwohnsitz nutzen werden.
Altersrückstellung abgeschafft
Für Unternehmer, die ein Einzelunternehmen, eine Personengesellschaft oder eine VOF betreiben, entfällt die Möglichkeit, eine Altersrücklage aufzubauen. Die bereits gebildete Altersrücklage darf nach den derzeitigen Vorschriften aufgelöst werden. Es ist vorgesehen, dass Selbstständige in Kürze wesentlich umfassendere Möglichkeiten erhalten, im Rahmen der dritten Säule eine Altersvorsorge aufzubauen. Siehe unseren Artikel Neue steuerliche Regelungen für Altersvorsorge.
30% Steuerung
Die 30%-Regelung, nach der in den Niederlanden tätige Expats einen Anteil ihrer Vergütung in Höhe von 30% steuerfrei beziehen können, wird durch die Balkenende-Grenze begrenzt. Für das Jahr 2022 beträgt diese WNT-Grenze 216.000 €.
