AB-Latenz auf Basis des Nominalzinssatzes

Das Gericht in Den Haag hat in einem Zivilverfahren beschließt, dass der latente AB-Anspruch auf der Grundlage des nominalen AB-Satzes zu ermitteln ist.

Fallbeispiel

Der Fall betrifft einen Vater, der im Jahr 2015 verstorben ist. Erben sind die Ehefrau (Mutter) und drei Söhne. Ein vierter Sohn wurde vom Vater enterbt. Dieser Sohn macht seinen Pflichtteil geltend. Das ist der gesetzliche Erbteil eines Kindes. Von diesem Betrag kann ein Kind nicht enterbt werden.

AB

Die Abkürzung AB steht für „Anmerkelijk Belangheffing“ (Steuer auf wesentliche Beteiligungen). Dabei handelt es sich um eine Einkommensteuer, die auf Vorteile aus Aktienpaketen von 5% oder mehr des ausstehenden Kapitals von Gesellschaften erhoben wird. Zum Nachlass des Vaters gehört eine solche wesentliche Beteiligung. Der durch seinen Tod entstehende fiktive Veräußerungsgewinn wurde nicht abgerechnet, sondern auf die Erben übertragen. Daher müssen die Erben die AB-Steuer zu einem späteren Zeitpunkt in der Zukunft entrichten.

Wert

Um den Pflichtteil des enterbten Sohnes zu ermitteln, muss das Aktienpaket bewertet werden. Selbstverständlich muss dabei die von den Erben übernommene Steuerforderung berücksichtigt werden. Je höher diese Forderung ist, desto geringer ist der Wert des Aktienpakets und desto geringer ist der Wert des Pflichtteils.

Daher macht die Mutter geltend, dass der AB-Anspruch zum Nennsatz berücksichtigt werden müsse. Dies ist der Satz, den die Erben zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich schulden werden. Im Jahr 2015 beträgt dieser Satz 25% (inzwischen wurde dieser Satz auf 26,9% angehoben, und eine weitere Anhebung, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll, ist Teil der Steuerpläne für 2023).

Der enterbte Sohn ist der Ansicht, dass die AB-Latenz gegenüber dem Barwert berücksichtigt werden muss. Da die AB-Abgabe nicht sofort, sondern zu einem (viel) späteren Zeitpunkt fällig wird, ist der Barwert (deutlich) niedriger als der Nennwert. Ein niedrigerer Wert der AB-Latenz führt zu einem höheren Wert des Pflichtteils.

Bewertungsmethode

Wie bereits erwähnt, entscheidet der Gerichtshof, dass die AB-Latenz auf der Grundlage des Nominalzinssatzes zu berücksichtigen ist. Der Gerichtshof stützt sich dabei unter anderem auf eine Urteil des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2006. Von Bedeutung ist, dass sich dieses Urteil des Gerichts (unter anderem) auf die Methode stützt, mit der das Aktienpaket bewertet wurde. Diese Bewertung erfolgte nach der sogenannten DCF-Methode (Discounted Cash Flow). Bei dieser Methode setzt sich die Bewertung aus dem Barwert der zukünftigen Cashflows zusammen. Würde bei der Bewertung der latenten AB-Steuer ebenfalls der Barwert herangezogen, würde laut dem Gericht der Barwert doppelt berücksichtigt werden.

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