Ab heute können wieder NOW-Zuschüsse beantragt werden

Ab heute, dem 6. Mai 2021, ist die Antragsfrist für die (vorläufig?) letzte Tranche des NOW-Programms eröffnet. Die Antragsfrist endet am 30. Juni 2021.

Zweites Quartal 2021

Diese fünfte und (vorläufig?) letzte Tranche wird auch als NOW 3.3 bezeichnet. Der Antrag bezieht sich auf den Förderzeitraum April, Mai und Juni 2021. Die Förderung beträgt 85% der Lohnkosten, hängt jedoch von der Höhe des erlittenen Umsatzverlusts ab. Beträgt der Umsatzverlust weniger als 20%, wird die Förderung nicht ausgezahlt.

Nach Einreichung des Antrags wird ein Vorschuss in Höhe von 100% des voraussichtlichen Förderbetrags ausgezahlt. Dieser Vorschuss wird in (maximal) drei Raten ausgezahlt. Je früher der Förderantrag gestellt wird, desto früher wird die Förderung ausgezahlt.

Bezugszeitraum

Der Umsatzverlust wird auf ein Viertel des Jahresumsatzes von 2019 bezogen. Der Referenzzeitraum umfasst die Monate April, Mai und Juni 2021, es kann jedoch auch der Zeitraum Mai, Juni und Juli 20221 oder Juni, Juli und August 2021 gewählt werden. Der Referenzzeitraum muss mit dem der vorherigen Tranche des NOW übereinstimmen.

Lohnsumme

Bei den Lohnkosten wird die Lohnsumme vom Juni 2020 zugrunde gelegt. Diese Lohnsumme wird um 40% als Zuschlag für die Arbeitgeberanteile (einschließlich der Rentenbeiträge) erhöht.

Voraussetzung für den Anspruch auf die Beihilfe ist, dass die Löhne an die Arbeitnehmer weiterhin gezahlt werden.

Verpflichtungen zur Leistung von Bemühungen

Mit dem Antrag auf den NOW-Zuschuss sind bestimmte Verpflichtungen verbunden:

  • Die Mitarbeiter müssen über den NOW-Antrag informiert werden;
  • Die Mitarbeiter sollen durch Entwicklungsberatung oder Fortbildungen gefördert werden;
  • die Begleitung des Arbeitnehmers bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung, falls die Absicht besteht, den Arbeitsvertrag zu kündigen oder nicht fortzusetzen;
  • Bei einem Kündigungsantrag aus betriebswirtschaftlichen Gründen sollte Kontakt mit dem UWV aufgenommen werden, um Unterstützung bei der Vermittlung in eine andere Beschäftigung zu erhalten.

Feststellung

Antragsteller für NOW-Zuschüsse müssen einen Antrag auf endgültige Festsetzung des Zuschusses stellen. Tun sie dies nicht, wird der Zuschuss auf null festgesetzt.

Die Fristen für diesen Antrag sind mittlerweile sehr großzügig bemessen. Für NOW-1 kann der Antrag bis einschließlich 31. Oktober 2021 gestellt werden. Für NOW-2 und -3 bis zum 5. Januar 2022 bzw. 26. Juni 2022. Und für den Antrag auf Festsetzung von NOW-4 und -5 haben Unternehmer bis einschließlich 23. Oktober 2022 Zeit.

Unternehmer, die aufgrund der Festsetzung des Zuschusses mit einer Nachzahlung rechnen, sind gut beraten, einen raschen Antrag auf Festsetzung zu stellen. Diejenigen, die den Zuschuss zurückzahlen müssen, können den Antrag auf Festsetzung aufschieben.

Inhaltsübersicht