Ab dem 1. Juli: Elektroauto mit Förderung kaufen

Der Staatssekretär für Infrastruktur und Wasserwirtschaft hat die Förderprogramm für Elektro-Pkw für Privatpersonen bekannt gegeben. Die Bedingungen dieser Regelung beschreiben wir in unserem Artikel Zuschuss beim Kauf eines Elektroautos.

Die NOS berichtet, dass der für 2020 festgelegte Förderfonds (10.000.000 €) bereits 8 Tage nach Beginn der Ausschreibung aufgebraucht ist. Neue Anträge werden auf die folgenden Jahre verschoben.

Die Übertragungsregelung läuft zum 30. Oktober 2020 aus. Siehe unseren Artikel Förderregelung für Elektroautos angepasst

Eingang

Die Regelung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Ab diesem Datum können Anträge gestellt werden. Dazu erfolgt über RFO ein Formular zur Verfügung gestellt.

Anträge können für Kauf- und Leasingverträge gestellt werden, die am oder nach dem 4. Juni 2020 (dem Datum der Veröffentlichung der Regelung im Staatsanzeiger) abgeschlossen wurden. Das Datum der Auslieferung und/oder der Zulassung des Elektroautos ist hierfür nicht ausschlaggebend.

Anfrage

Bei der Beantragung einer FörderungGewährung müssen bereitgestellt werden:

  • Name, Anschrift und Sozialversicherungsnummer des Antragstellers;
  • Name und Anschrift des Autohauses (nur beim Kauf eines Gebrauchtwagens);
  • Name und Anschrift des Leasinggebers (nur bei einem Leasingfahrzeug)
  • Datum der Unterzeichnung des Kauf- oder Leasingvertrags;
  • Marke, Typ und Handelsbezeichnung des Personenkraftwagens;
  • der Listenpreis des Personenkraftwagens (in der am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags geltenden Höhe).

Bei der Beantragung einer FörderungFeststellung In jedem Fall sind folgende Angaben zu machen:

  • das Kennzeichen des Personenkraftwagens;
  • die IBAN-Nummer eines auf den Namen des Antragstellers lautenden Bankkontos.
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