7.3% Zinsen für Familiendarlehen sind unpraktisch

Gerichtshof Den Bosch ist der Ansicht, dass ein Zinssatz von 7,31 TP3T für ein Familiendarlehen unangemessen hoch ist.

Familienkredit

Der Betroffene und sein Partner haben in dieser Angelegenheit den Kauf und den Umbau ihres Eigenheims im Jahr 2018 teilweise mit einem Darlehen in Höhe von 350.000 € vom (Stief-)Vater finanziert. Die Bedingungen für das Darlehen lauten wie folgt:

  • Laufzeit 30 Jahre;
  • Annuitätentilgung;
  • keine hypothekarische Sicherheit;
  • Zinssatz 7,31 TP3T pro Jahr (und Abschlussprovision 1.000 €);
  • Zinsbindungsfrist 5 Jahre;
  • Möglichkeit, jederzeit eine vorzeitige Tilgung ohne Strafzinsen vorzunehmen;
  • Verpflichtung zur Rückzahlung, sobald eine Refinanzierung durch die Bank möglich ist;
  • bei (unter anderem) einer Scheidung sofort fällig;
  • die Verpflichtung, Lebensversicherungen abzuschließen, die dem (Schwieger-)Vater als Sicherheit dienen.

Der Betroffene und die Steuerbehörde sind sich einig, dass das Darlehen als Eigenheimschuld gilt. Ebenfalls unstreitig ist, dass der Darlehensbetrag für den Erwerb oder den Umbau der Wohnung verwendet wurde. Die Zinsen und Kosten des Darlehens sind daher abzugsfähige Aufwendungen im Zusammenhang mit der eigenen Wohnung.

Bei dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob der Zinssatz von 7,3% unangemessen hoch ist. Die Steuerbehörde berücksichtigt abzugsfähige Zinsen zu einem Satz von 2,75%.

Der Betroffene muss nachweisen, dass

Die Beweislast für die Höhe der Zinsen liegt beim Betroffenen. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass dieser Beweislast nicht nachgekommen wurde. Die Behauptung, dass keine Bank bereit sei, dem Betroffenen den erforderlichen Betrag von 350.000 € zu leihen, wird durch eine Hypothekenvorausberechnung auf der Grundlage eines zu niedrigen Kaufpreises für die Immobilie nicht ausreichend untermauert. Der Betroffene hat keine Angebote für einen Bankkredit eingeholt.

Das Gericht schließt sich der Auffassung der Steuerbehörde an, dass das Darlehen am ehesten mit einer 30-jährigen Bankfinanzierung mit Annuitätenzahlung und einer fünfjährigen Zinsbindungsfrist vergleichbar ist. Anhand von Übersichten der ING und der DNB macht die Steuerbehörde glaubhaft, dass das Darlehen – abgesehen vom Fehlen einer hypothekarischen Sicherheit – zu einem Zinssatz von 2,15% gewährt worden wäre. Diesen Zinssatz erhöht die Steuerbehörde um 60 Basispunkte, da keine hypothekarische Sicherheit gestellt wurde.

Auch der Verweis auf die Zinsen für die vom Betroffenen aufgenommenen Überbrückungskredite (6%) hilft ihm nicht weiter. Das Gericht stellt fest, dass der Betroffene nicht glaubhaft gemacht hat, dass die Tatsachen und Umstände, unter denen diese Darlehen gewährt wurden, mit den Tatsachen und Umständen vergleichbar sind, unter denen das Darlehen in Höhe von 350.000 € gewährt wurde.

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