
Finanzminister Dijsselbloem hat in der am 26. Mai in der Zweiten Kammer abgehaltenen Rechenschaftsdebatte erklärt, dass die 30%-Regelung vorerst nicht geändert wird. Es wird jedoch eine Evaluierungsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse für 2017 erwartet werden. Je nach diesen Ergebnissen wird abgewogen, wie mit der 30%-Regelung verfahren werden soll, doch dies wird dann natürlich Aufgabe einer neuen Regierung sein.
Fragezeichen
Dijsselbloem erörterte die 30%-Regelung während der Rechenschaftsdebatte im Anschluss an die Ergebnisse einer Untersuchung durch die Allgemeiner Rechnungshof. Der Rechnungshof äußert in seinem Bericht nämlich ernsthafte Zweifel an der Wirksamkeit der Regelung, für die jährlich etwa 700 Millionen Euro an Steuergeldern aufgewendet werden. Etwa 52.000 Ausländer nehmen die 30%-Regelung in Anspruch. Sie erhalten jeweils durchschnittlich 13.500 € Lohnzuschuss pro Jahr.
Auswanderer
Die 30%-Regelung kann von Expats in Anspruch genommen werden. Dabei handelt es sich um Arbeitnehmer aus dem Ausland, die in den Niederlanden arbeiten. Sie dürfen zur Deckung ihrer sogenannten extraterritorialen Kosten eine steuerfreie Zulage in Höhe von 30% ihres Lohns (einschließlich der steuerfreien Zulage gemäß der 30%-Regelung) erhalten. Die 30%-Zulage wird nicht auf den Freiraum der Arbeitskostenregelung angerechnet, sondern gilt als gezielte Befreiung.
Extraterritoriale Kosten
Extraterritoriale Kosten sind die zusätzlichen Kosten, die dem Expat dadurch entstehen, dass er oder sie in einem anderen Land arbeitet als dem, in dem er oder sie wohnt. Dabei handelt es sich um Kosten im Zusammenhang mit doppelten Wohnkosten oder der Einlagerung von Hausrat, der Eingewöhnung in den Niederlanden, Kosten für die Aufrechterhaltung des Kontakts zum Herkunftsland, Reisekosten im Zusammenhang mit Besuchen im Herkunftsland, höheren Lebenshaltungskosten aufgrund des Preisniveaus in den Niederlanden und so weiter.
Das Attraktive an der 30%-Regelung ist jedoch, dass nicht nachgewiesen werden muss, welche extraterritorialen Kosten einem neu hinzukommenden Expat tatsächlich entstehen.
Lohnkriterium
Nur im Profi-Fußball Derzeit prüft die Steuerbehörde noch, ob der eingestellte Ausländer das Kriterium erfüllt, dass er oder sie Fachkenntnisse mitbringt, die in den Niederlanden Mangelware sind. In allen anderen Branchen wurde diese Prüfung vom Gesetzgeber durch eine Lohnkriterium.
Anfrage
Die 30%-Regelung muss mit einem Formular beantragt werden, das auf der Website der Steuerbehörde. Dieser Antrag muss gestellt werden, bevor die 30%-Regelung zur Anwendung kommt. Die Steuerbehörde entscheidet über den Antrag durch einen Bescheid. Dieser Bescheid gilt für maximal 8 Jahre. Wechselt der Expat zu einem anderen Arbeitgeber, kann die 30%-Regelung fortgesetzt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind und rechtzeitig ein neuer Antrag gestellt wird.
