Änderungen bei den Steuern 2022

Das Finanzministerium hat die jährliche Übersicht über die wichtigsten steuerlichen Änderungen für das neue Jahr veröffentlicht: die Jahresabschlussbericht.

Zahlen

Der Anhang zu dieser Mitteilung enthält eine Übersicht über die steuerlichen Parameter 2019–2022. Mit anderen Worten: alle Zahlen, die im Rahmen der Steuerberechnung herangezogen werden.

Einkommensteuer

Bei der Einkommensteuer ändern sich die Steuersätze kaum. Lediglich der Steuersatz, zu dem die meisten Abzüge verrechnet werden, sinkt: von 43% auf 40%. Dies ist jedoch die Folge einer Maßnahme, die bereits im Jahr 2020 eingeführt wurde.

Der steuerfreie Freibetrag in Box 3 wird von 50.000 € auf 50.560 € (pro Steuerpartner) angehoben. Der Steuersatz bleibt bei 31%. Die Ertragsstufen lauten wie folgt:

Ertragsbasis (über dem steuerfreien Vermögen)Effizienz
bis zu 50.560 €1,82%
zwischen 50.560 € und 962.350 €4,37%
über 962.350 €5,53%

Am 24. Dezember 2021 hat der Oberste Gerichtshof für die Jahre 2017 und 2018 entschieden, dass die Erhebung der Einkommensteuer auf Erträge aus Spar- und Anlagegeschäften auf der Grundlage pauschaler Renditen gegen europäisches Recht verstößt. Siehe unseren Artikel Urteil des Obersten Gerichtshofs zur Box-3-Besteuerung. Es darf höchstens die tatsächlich erzielte Rendite besteuert werden. Es ist noch unklar, wie dies genau zu ermitteln ist.

Körperschaftssteuer

Bei der Körperschaftsteuer ändert sich der Steuersatz jedoch. Dies betrifft die Anhebung der Steuerstufe – also des Teils des steuerpflichtigen Betrags, für den der niedrige Steuersatz von 15% gilt – von 245.000 € auf 395.000 €. Außerdem wird der hohe Steuersatz von 25% auf 25,8% angehoben.

Ab 2022 können Quellensteuern (Dividendensteuer und Glücksspielsteuer) nur noch mit der geschuldeten Körperschaftsteuer verrechnet werden. Beträgt die Körperschaftsteuer weniger als die Quellensteuern, wird keine Steuer mehr erstattet. Nicht verrechnete Quellensteuern können jedoch unbegrenzt mit künftig fälliger Körperschaftsteuer verrechnet werden.

Verluste können ab 2022 wieder unbegrenzt vorgetragen werden. Bei Gewinnen über 1.000.000 € werden jedoch nur 50% der Verluste verrechnet.

Lohnsteuer

Die wichtigste Änderung bei der Lohnsteuer ist die Einführung einer gezielten Steuerbefreiung für die Erstattung von Kosten für die Arbeit im Homeoffice: 2 € pro Tag, an dem im Homeoffice gearbeitet wird. Diese Erstattung darf nicht mit einer Erstattung oder einer Sachleistung für die Kosten des Arbeitswegs kumuliert werden.

Der Freiraum der Arbeitskostenregelung (WKR) beträgt im Jahr 2022: 1,18% (bei einer Lohnsumme bis zu 400.000 €: 1,7%).

Auto

Der Zuschlag für die private Nutzung des Dienstwagens beträgt weiterhin 22% des Katalogwerts.

Für emissionsfreie Fahrzeuge steigt der Zusatzsteuerbetrag von 12% im Jahr 2021 auf 16% im Jahr 2022. Der niedrigere Steuersatz gilt 2021 für den Katalogwert bis zu 40.000 € und 2022 bis zu 35.000 €. Der geänderte Prozentsatz gilt nur für Neuwagen, da der bei der Erstzulassung des Fahrzeugs geltende Prozentsatz 60 Monate lang gültig bleibt.

Befreiungen von der Schenkungssteuer

Viele Menschen warten gespannt auf die genauen Beträge der Freibeträge im Rahmen der Schenkungssteuer:

Erworben durch:Befreiung 2021Befreiung 2022
Kinder€ 6.604€ 5.677
Kinder im Alter von 18 bis 40 Jahren (einmalig)€ 26.881€ 27.231
Kinder im Alter von 18 bis 40 Jahren (einmalig für Studienzwecke)€ 55.996€ 56.724
Kinder im Alter von 18 bis 40 Jahren (einmalig pro Wohnung)€ 105.302€ 106.671
Sonstiges€ 3.244€ 2.274

Weitere Informationen zu den Freibeträgen und dem Steuersatz der Schenkungssteuer findest du in unserem Informationsblatt Befreiungen von der Schenkungssteuer.

Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung ist festgelegt, dass die Steuerbefreiung für einmalige Schenkungen an Kinder im Alter zwischen 18 und 40 Jahren, die für den Erwerb einer eigenen Wohnung bestimmt sind (der „Jubelton“), ab 2024 abgeschafft wird.

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