Der Rat der Europäischen Union hat beschlossen, ab dem 1. Juli 2026 einen festen Zollsatz von 3 € auf kleine Pakete mit einem Wert unter 150 € zu erheben. Derzeit werden solche Sendungen noch zollfrei in die EU eingeführt. Die neue Maßnahme soll unlauteren Wettbewerb bekämpfen und die Verbraucher besser schützen. Doch was bedeutet dies konkret für Importeure und Unternehmer?
Aktuelle Situation
Derzeit gilt für Waren mit einem Wert unter 150 € eine Befreiung von Einfuhrzöllen. Verkäufer von außerhalb der EU müssen daher keine Zölle auf ihre Produkte entrichten. Dies verschafft ihnen einen Wettbewerbsvorteil gegenüber europäischen Unternehmern, die alle Vorschriften einhalten müssen. Zudem führt die Befreiung aufgrund des enormen Stroms billiger Pakete zu Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Betrug und Umweltbelastungen.
Die neue Regelung
Ab dem 1. Juli 2026 gilt ein befristeter Zollsatz von 3 € pro Produkt oder Produktgruppe in einer Sendung aus Ländern außerhalb der EU. Die Abgabe wird nur auf Pakete mit einem Wert von weniger als 150 € erhoben, die von außerhalb der EU direkt an einen Verbraucher innerhalb der EU geliefert werden. Der Betrag wird auf der Grundlage der Zolltarifpositionen der Waren berechnet.
Die Regelung gilt für alle Verkäufer aus Ländern außerhalb der EU, die sich im „One-Stop-Shop“-System für Einfuhren (IOSS) registrieren. Dieses System dient der Umsatzsteuerabführung und deckt schätzungsweise 93% des gesamten E-Commerce-Handels in die EU ab. Die Maßnahme ist befristet und gilt voraussichtlich bis Mitte 2028. Sobald die dauerhafte Abschaffung der Freigrenze in Kraft tritt, entfällt der Pauschalsatz von 3 €. Ab diesem Zeitpunkt gelten für alle Produkte unter 150 € die regulären EU-Sätze.
Auswirkungen auf die Praxis
Formal werden die Abgaben dem Lieferanten in Rechnung gestellt. Es ist jedoch zu erwarten, dass dieser die Kosten weitergibt. Für Verbraucher bedeutet die Änderung, dass Online-Einkäufe von außerhalb der EU teurer werden. Für ein Päckchen mit drei verschiedenen Artikeln fallen künftig 9 € zusätzliche Zollgebühren an. Ein Päckchen mit tausend identischen Produkten kostet 3 €. Die Europäische Kommission prüft regelmäßig, ob der Tarif auf Waren von Händlern ausgeweitet werden soll, die nicht im IOSS registriert sind.
Bearbeitungsgebühr
Neben der Einfuhrabgabe arbeitet die EU auch an einer Bearbeitungsgebühr, um die gestiegenen Zollkosten auszugleichen. Die Bearbeitungsgebühr gilt für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert von weniger als 150 €, die außerhalb der EU gekauft und direkt an einen Verbraucher innerhalb der EU geliefert werden. Für diese Sendungen wird eine zusätzliche Gebühr von 2 € pro Zollanmeldungszeile erhoben. Die europäische Bearbeitungsgebühr wird voraussichtlich im November 2026 eingeführt. Die Niederlande hatten vor, dem vorzugreifen und eine eigene Bearbeitungsgebühr einzuführen. Diese wurde bis auf Weiteres ausgesetzt. Sobald die europäische Gebühr in Kraft tritt, entfällt eine eventuelle nationale Bearbeitungsgebühr.
